Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/56: Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (BGDV) · 4 Seiten
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Artikel 2 Bienengesundheitsdienst
GL, SG, AI, AR, JU, AG, ZH, BE, VSKT, BL, FR, LU möchten die Integration des BGD in die Branchenorganisation apisuisse überprüfen, da sie eine Integration des BGD in das Zentrum für Bienenforschung (ZBF) als geeigneter erachten, um die „notwendige leistungsstarke Organisation und eine effiziente Vernetzung mit Partnerorganisationen“ zu erreichen. LOBAG und apisuisse betonen dagegen die Wichtigkeit der Integration des BGD in eine Branchenorganisation. Damit könne auf die bestehenden Strukturen der Imkereiorganisationen zurückgegriffen und eine hohe Akzeptanz des BGD in der Basis gewährleistet werden. Zudem werde eine klare Teilung der Aufgaben erreicht: Das ZBF wäre für den wissenschaftlichen Teil zuständig, der BGD für die Umsetzung deren Erkenntnisse. Sollte der BGD beim ZBF angesiedelt werden, bestehe die Gefahr, dass er in erster Linie als Kontrollorgan wahrgenommen werde. FR möchte den BGD als Selbsthilfeorganisation der Imker anstelle der Imkervereine sehen, damit auch diejenigen Imker eingeschlossen sind, die in keinem Verein sind. Die sich aufgrund der Mitgliedschaft der schweizerischen Imkereivereine im BGD automatisch für deren Mitglieder ergebende faktische Zwangsmitgliedschaft wird von ZH, AG, LU als problematisch erachtet.
2. Abschnitt: Aufgaben
Artikel 3 Beratung
SG, AI, AR, TG, JU, BS, NW, ZH, BE, TI, BL, VSKT, FR, LU fordern eine explizite Unterstützung der Veterinärdienste durch den BGD und nicht nur eine Unterstützung der Bieneninspektoren/Innen. Auch Apisuisse betont die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit des BGD mit den kantonalen Veterinärdiensten. FR wünscht zusätzlich eine Betreuung der Seuchenmeldungen durch den BGD mittels eines für die Imker zugänglichen Geoportals für die Darstellung der aktuellen Seuchenlage in der Schweiz. FR, NW und LU fordern eine Informationspflicht über Änderungen in der Gesetzgebung, welche die Imker betreffen.
Artikel 4 Gesundheitskonzept
SG, AI, AR, TG, JU, BS, AG, ZH, BL, VD, VSKT, FR fordern ein Mitspracherecht der Kantone bei der Erarbeitung des Gesundheitskonzeptes. Das Gesundheitskonzept soll zudem thematisch umrissen werden mit Prävention, Erkennung und Behandlung von Krankheiten (NW, FR, apisuisse). BL, STA verlangen die Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten. Nach BL, FR und apisuisse soll die Verbindlichkeit des Konzeptes gestrichen werden.
Artikel 5 Aus-, Weiter- und Fortbildung
JU, LU und NW möchten eine Ausweitung der Aus-, Weiter- und Fortbildung der Bieneninspektoren/Innen auf Fachpersonen der kantonalen Veterinärdienste. FR möchte die Aus- und Weiterbildung zwingend durch den BGD durchführen lassen.
Artikel 6 Überwachung der Bienengesundheit
BS, SG, AI, AR, TG, BS, AG, ZH, BE, VD wollen bei der Erarbeitung der Präventionsstrategien einbezogen werden. Dieses Begehren stellt auch die VSKT. NW und FR wünschen explizit, dass die Resultate der Überwachung nicht nur dem BVET, sondern auch den Kantonen und der Branche regelmässig kommuniziert werden.