Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/56: Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (BGDV) · 4 Seiten

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Artikel 7 Koordination

BS und BL schlagen vor, den Titel „Koordination“ mit dem Titel „verbindliche Grundsätze“ zu ersetzen. Diese zwei Kantone und die STA sind ausserdem der Meinung, dass regionale Unterschiede berücksichtigt werden müssen.

3. Abschnitt: Finanzhilfe

Artikel 8 Kriterien und Form der Ausrichtung

SG, AI, AR, TG, ZH, BE, BL und die VSKT fordern, dass der minimale Kostenanteil des BGD und der maximale Beitrag von Bund und Kantonen prozentual ausgewiesen werden. AG fordert, dass der Betrag von Fr. 600‘000.- als Total der Beiträge von Bund und Kantonen festgeschrieben wird.

Artikel 9 Voraussetzungen

Einige wenige Vernehmlasser sind der Meinung, dass der Verteilschlüssel auf die Kantone geändert werden muss: ausschliesslich über die Anzahl Bienenvölker (Kanton GL, SAR, STA) resp. mit einer Kombination zwischen Bienenständen und Bienenvölkern (AI, AR). TI begrüsst hingegen explizit den Verteilschlüssel über die Anzahl registrierter Bienenstände, weil diese Zahl stabiler ist als die stärker schwankende Zahl der Bienenvölker pro Kanton.

4. Abschnitt: Zusammenarbeit und Aufsicht

Artikel 11 Zusammenarbeit

BE begrüsst diese Bestimmung ausdrücklich. Die STA schlägt vor, bei der Aufzählung der Zusammenarbeitspartner auch das BLW und die kantonalen Landwirtschaftsämter zu erwähnen, da sie sich ebenfalls mit der Gesundheit der Bienen befassen (z.B. Bereich Pflanzenschutz).

Artikel 12 Aufsicht

SG, AI, AR, JU und die VSKT sind der Meinung, dass die strategische Führung und Aufsicht über den BGD beim BVET und beim BLW (bei der Variante Anbindung an ZBF) liegen soll. AG ist der Meinung, dass diese Rolle durch das BLW wahrgenommen werden soll.

5. Abschnitt: Inkrafttreten und Geltungsdauer

Artikel 13

Die auf acht Jahre befristete Geltungsdauer der Verordnung wird begrüsst. Es soll jedoch in der Verordnung festgehalten werden, dass die Kantone beim Entscheid über die Weiterführung bzw. Sistierung des Gesundheitsdienstes rechtzeitig angehört werden und mitentscheiden können (GL, SG, AI, AR, JU, BE, BL, ZH, VSKT).