Vorlage
Vernehmlassung 2011/58: Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen StGB · 6 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
Bundesgesetz Entwurf über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 1,
beschliesst:
I
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
1. Bundesgesetz vom 14. Dezember 19902 über die direkte Bundessteuer
Ersatz von Ausdrücken
Im ganzen Erlass werden ersetzt:
a. der Ausdruck "Eidgenössisches Finanzdepartement" durch "EFD";
b. der Ausdruck "Eidgenössische Steuerverwaltung" durch "ESTV".
Art. 32 Abs. 2
2 Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den Unterhaltskosten gleichgestellt werden können.
Art. 85 Abs. 1
1 Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bestimmt die Höhe des Steuerabzuges entsprechend den für die Einkommenssteuer natürlicher Personen geltenden Steuersätzen.
Art. 146
Gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen kann nach Massgabe des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 20053 beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden.
1BBl …
2 SR 642.11
3 SR 173.110
2007–2393