Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten
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SBLV fordert eine konsequente Umsetzung von flächendeckenden Ersatzmassnahmen. Prom hingegen ist gegen Ersatzmassnahmen in schutzwürdigen Lebensräumen.
SVS fordert einen Rückbau von Strassen und wo sinnvoll eine Ergänzung zu den Auswirkungen von Freileitungen, denn Stromverteilungsnetze können zu erhöhter Mortalität bei gewissen Tierarten führen. Deshalb sei der Handlungsbedarf gross, damit die Elektrizitätsunternehmen bei der Neukonzipierung von Energieanlagen auf nachhaltige Infrastrukturen setzen und bei bestehenden Anlagen die Risiken minimieren.
FSU fordert eine Mitfinanzierung des Bundes für Wildtierpassagen und Massnahmen bezüglich des biodiversitätsfreundlichen Unterhalts von Verkehrsinfrastrukturen.
6.7 Erneuerbare Energien
SSV erachtet es als wichtig, dass die Umsetzung der Energiewende und die Biodiversitätsziele nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dazu braucht es umfassende strategische Überlegungen, die in der Strategie noch fehlen. Generell soll versucht werden, Win-win-Situationen zu schaffen.
IP betont, dass die Landwirtschaft im Bereich erneuerbare Energien einen wesentlichen Beitrag leisten kann, insbesondere im Bereich der Biogasanlagen, Holzschnitzelheizungen, Solaranlagen usw.
SL erachtet das Kapitel als zu positiv formuliert, die negativen Effekte der Energienutzung auf die Biodiversität sind nicht dargestellt. Auch aefu, AG, BE, GPS, Gre, PN, PUSCH, SGH, SVS, VKMB und WWF bedauern, dass der übermässige Einfluss der Wasserkraftnutzung auf die Biodiversität nicht abgebildet wird und dass die Erläuterung der Zielkonflikte fehlt. Aus Sicht von aefu, GPS, PUSCH, SVS, VKMB und WWF ist es zentral, dass primär die Effizienz der Energienutzung verbessert und sekundär die erneuerbaren Energien gefördert werden. aefu, GPS, SSF, SVS, VKMB und WWF geben auch zu bedenken, dass der Einsatz erneuerbarer Energien sich nicht negativ auf die Biodiversität auswirken darf. Zudem stimmt es gemäss GPS, SL, SVS und VKMB nicht, dass generell «bereits bestehende Strategien und Empfehlungen dafür sorgen, dass das Konfliktpotenzial gering gehalten wird». Vielmehr ist zu formulieren, dass es Aufgabe der Strategien und Empfehlungen ist, negative Auswirkungen auf die Biodiversität zu vermeiden.
Gemäss SVS hat der Ausbau der erneuerbaren Energien so biodiversitätsschonend wie möglich zu geschehen. Hierfür sollten die nötigen Grundlagen für Planung und Entscheidung erarbeitet werden. Insbesondere gilt es festzulegen, wo der Ausbau der erneuerbaren Energien unbeschränkt oder allenfalls beschränkt möglich ist und welche Flächen für den Schutz der Biodiversität reserviert bleiben müssen.
NE gibt zu bedenken, dass eine möglichst objektive Abwägung der Interessen bezüglich Biodiversität versus Energieerzeugung nötig ist. Grundsätzlich darf die Biodiversität nicht zum «Killer» der erneuerbaren Energien werden.
Karch und Vog finden die Aussage, dass die Nutzung erneuerbarer Energien nicht zwingend Berührungspunkte mit der Biodiversität habe, falsch. Bestehende Konflikte und Risiken sind klar anzusprechen. Zudem soll gemäss GPS, SVS und SZF die Textpassage bezüglich der Pflicht zur Niederhaltung der Vegetation unter Hochspannungsleitungen gestrichen werden, da diese Nutzung als nachteilig eingestuft wird.
Prom betont, dass auch den Interessen der Bevölkerung bezüglich Energieproduktion aus fossilen Energieträgern oder aus Atomkraft Rechnung getragen werden muss. Zudem weisen GPS, SVS und VKMB darauf hin, dass die Solarenergie überhaupt nicht erwähnt ist.