Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten

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NW bemängelt die fehlende Gewichtung der Ziele, was kaum eine Priorisierung der Massnahmen erlaubt. Gemäss Vog sind die Zielformulierungen sprachlich sorgfältig zu überprüfen und anzupassen, denn sie dürfen keinen Interpretationsspielraum lassen.

Die ENHK beantragt, dass bereits in der Strategie bei allen strategischen Zielen qualitative Zielwerte festgelegt werden. Im Aktionsplan gilt es, diese weiter zu konkretisieren und auf die einzelnen Sektoren herunterzubrechen.

Gemäss BE sollte die Parkpolitik des Bundes in die Strategie aufgenommen werden. Pärke betont, dass die regionalen Naturpärke und die Umgebungszonen der Nationalpärke Beiträge zu den strategischen Zielen 7.1, 7.3, 7.4 und 7.7 leisten.

Gemäss AG und KG sind regionale und lokale Besonderheiten und ihre Akteure ergänzend zu erwähnen. ZG fordert, nationale und regionale Schwerpunkte zum Schutz der Biodiversität als kantonale Aufgabe anzuerkennen. Die Biodiversitätsstrategie muss klar sagen, welche Ziele schwerpunktmässig in welchen Räumen zu erfüllen sind. Dazu sollen auf grossmassstäblichen Karten die regionenspezifischen Themenschwerpunkte bezeichnet werden.

Gemäss SG und VD sollten bereits in der Strategie Wege aufgezeigt werden, wie bestehende Zielkonflikte gelöst werden können, und FSU fordert eine bessere Koordination zwischen den Sektoralpolitiken.

JULA fordert, dass die in der Schweiz ergriffenen Massnahmen zum Schutz der Biodiversität nicht zu einer Kostenerhöhung und damit zur Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft im internationalen Umfeld führen dürfen. Weiter dürfen die Massnahmen nicht zu einem Rückgang der Lebensmittelproduktion in der Schweiz führen. Dies würde eine Problemverlagerung ins Ausland bedeuten, da die unveränderte inländische Nachfrage nach Lebensmitteln zu vermehrten Importen führen würde.

7.1 Nachhaltige Nutzung der Biodiversität

ENHK und UR unterstützen den sektorübergreifenden Ansatz; dabei sollen jedoch die Synergiemöglichkeiten und Zielkonflikte verstärkt aufgezeigt werden.

Die ENHK beantragt, dass die SBS mit den anderen Strategien und Konzepten des Bundes, insbesondere im Bereich des Ausbaus der Nutzung erneuerbarer Energieträger, koordiniert wird. Die ENHK erwartet zudem, dass bei der Ausarbeitung des Aktionsplans auch eine Rückkopplung zu den strategischen Zielen der Biodiversitätsstrategie vorgesehen wird.

Umweltziele sind von aefu, GPS, IP, LBO, LDK, SAV, SVS, Vog, VKMB, Morges und WWF für alle Wirtschaftssektoren gefordert. Ausserdem brauchen die Umweltziele gemäss GPS, SVS, VKMB und WWF eine höhere Verbindlichkeit.

JAG unterstützt Ziel 7.1. Die nationalen und kantonalen Jagdbanngebiete und die Wildruhezonen der Gemeinden und Kantone sowie die entsprechenden Massnahmen sollten unbedingt anerkannt und angerechnet werden.

Im Ziel 7.1 wird bei der Planung und Projektierung von Infrastrukturen gefordert, die Massnahmen zugunsten der Biodiversität mit den entsprechenden Instrumenten der Raumplanung auf der jeweiligen Ebene lückenlos und kohärent umzusetzen. Diese Forderung wird gemäss BPUK und VLP bereits durch das RPG abgedeckt. Nötig hingegen sind Massnahmen für einen besseren Vollzug des geltenden Rechts.

SFU, SHIV und WHE lehnen Ziel 1 ab.