Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten

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Alp, SVS und SWISSAID fordern, dass die Nutzung von Agrotreibstoffen und deren potenziell negativen Auswirkungen auf die Biodiversität durch die indirekten Landnutzungsänderungen und die intensivierte Landwirtschaft erwähnt werden müssen.

SVU gibt zu bedenken, dass der Import von Strom die Fragen bezüglich der Biodiversität nicht lösen wird.

6.8 Grundstücke, Bauten und Anlagen im Besitz des Bundes

SSF möchte unter Handlungsfelder nicht nur das VBS, sondern auch das ASTRA hervorgehoben sehen. Vog erwähnt, dass neben dem VBS auch die SBB und andere bundesnahe Betriebe grosse Landbesitzer sind. Der Bund kann und soll auf diesen Betrieben soweit Einfluss nehmen, dass sie ihr Land biodiversitätsfördernd pflegen und/oder nutzen.

Vog beantragt, im ersten Abschnitt «Mittelstreifen» zu streichen. Die Böschungen und Mittelstreifen der Verkehrsinfrastrukturen haben sich als Ausbreitungsachsen für Neophyten erwiesen. Bei den Massnahmen sollte deshalb die Bekämpfung der Neophyten auf diesen Flächen explizit erwähnt werden. Ausserdem weist Vog darauf hin, dass aufgrund falscher Pflege der Böschungen deren Wert für die Biodiversität massiv eingeschränkt ist. In der SBS sollte deshalb auf diese Probleme hingewiesen werden.

PR weist darauf hin, dass der Begriff des Landeigentums fehlt. Damit besteht die Gefahr, dass Landeigentümer (z. B. Waldeigentümer) als Partner nicht ernst genommen werden. Ausserdem soll geprüft werden, ob bei Grundstücken, Bauten und Anlagen des Bundes verbindliche Vorgaben zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität eingeführt werden sollen. Der Bund sollte mit gutem Beispiel vorangehen, wie dies auch im Landschaftskonzept Schweiz vorgesehen ist.

VSSG verlangt zudem, dass bei allen Flächen im Besitz der öffentlichen Hand vor einer Umnutzung oder vor einem Verkauf der bestehende und der potenzielle Wert des Grundstücks für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität zu ermitteln ist. Ist dieser Wert bedeutend, soll auf Umnutzung oder Verkauf verzichtet werden.

6.9 Bildung und Forschung

IP begrüsst es, wenn in der Bildung und Forschung mehr Gewicht auf das Thema Biodiversität gelegt wird. Insbesondere in der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung soll dem Aspekt der Biodiversität mehr Beachtung geschenkt werden. Auch eq unterstützt den Inhalt dieses Kapitels, weist aber darauf hin, dass auch die finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden müssen.

PR und Vog sind der Meinung, dass die Biodiversität auch in den Lehrplänen verschiedener Berufs- und Fachhochschulen, vor allem bei Landwirten, Gärtnerinnen Förstern und Gemeindearbeitern (Werkhof), einen deutlich grösseren Stellenwert einnehmen und zum obligatorischen Lernstoff gehören sollte. Auch FiBL ist der Ansicht, dass sich das Kapitel auf die Ausbildung von Biologen beschränkt, und fordert, dass die Ökologie in den landwirtschaftlichen Lehrgängen deutlich verstärkt werden muss, wie es in Kapitel 7.1.2 ausdrücklich erwähnt wird. Die Aussage sollte ausserdem die Forstwirtschaft miteinschliessen.

BS betont die Versäumnisse in der Bildung und Forschung im Bereich Arten und Ökologie der letzten zwei bis drei Jahrzehnte und die daraus entstandenen Defizite. BL und BS würdigen deshalb das Kapitel Bildung und Forschung, fordern allerdings, das Potenzial der Natur- und Umweltbildung für die Biodiversität in Schule und Berufsausbildungen als essenziellen Teil der Strategie zu behandeln.

Karch fordert explizit die Förderung der angewandten Biodiversitätsforschung, konkret der Naturschutzbiologie und der modernen Wildbiologie, in den Handlungsfeldern zu nennen. Bei der Synthese