Vorlage
Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 127 Seiten
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Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Schiffbauverordnung AS 20XX
Kapitel: Plangenehmigung zu Art.: 17
Abschnitt: Blatt: 2
Artikel: Schiffe Ausgabe: Jan. 2013
1.1.3 Die zuständige Behörde kann auf die Vorlage eines graphischen Kur-
venblattes verzichten, wenn ein tabellarisches Kurvenblatt vorgelegt wird und die Überprüfung der Kurvenblattwerte auf andere Weise vorgenommen werden kann. Sie kann dazu die Vorlage eines elektronischen Datensatzes in einem von ihr bestimmten Datenformat verlangen.