Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/9: 10.440 s Pa.Iv. Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Verfahren bei Standesinitiativen; Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens) · 4 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1Fedlex · Erläuternder Bericht
S t ä n d e r a t
C o n s e i l d e s E t a t s
C o n s i g l i o d e g l i S t a t i
C u s s e g l d a l s s t a d i s
Staatspolitische Kommission
CH-3003 Bern
www.parlament.ch
28. März 2011
10.440 Pa.Iv. SPK-SR. Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes
Erläuternder Bericht: Verfahren bei Standesinitiativen; Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens
1 Verfahren bei Standesinitiativen
11 Analogie von parlamentarischer Initiative und Standesinitiative
Ausgangspunkt der Überlegungen der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Ständerates waren die aufgetretenen Missstände bei der Behandlung von parlamentarischen Initiativen (siehe unten Ziff. 12 und 13).
Sobald die Kommission ihren Vorschlag zu einer Änderung des Verfahrens bei
parlamentarischen Initiativen ausgearbeitet hatte, musste sie sich die Frage stellen, ob eine analoge Änderung auch für das Verfahren bei Standesinitiativen vorgeschlagen werden sollte.
Mit der Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) vom 17. Juni 1994 ist das
Verfahren bei Standesinitiativen erstmals gesetzlich geregelt worden (Art. 21septies-novies GVG; AS 1994 2147). Die SPK des Ständerates, welche diese Vorlage ausgearbeitet hatte, stellte in ihrem Bericht vom 4. Mai 1993 fest: „Artikel 93 der Bundesverfassung stellt die
Standesinitiative der parlamentarischen Initiative ausdrücklich gleich. Entsprechend soll auch das Verfahren der Standesinitiative analog zum Verfahren der parlamentarischen Initiative ausgestaltet werden“ (BBl 1993 III 335).
Die verfassungsrechtliche Grundlage hat sich mit der BV von 1999 nicht geändert: „Jedem Ratsmitglied … und jedem Kanton steht das Recht zu, der Bundesversammlung Initiativen zu unterbreiten“ (siehe dazu: St. Galler Kommentar zu Art. 160 BV; Aubert, Petit
commentaire de la Cst., pp.1210ss.).
Angesichts dieser verfassungsrechtlichen Ausgangslage und der bisherigen Praxis möchte die SPK die Änderungen im Verfahren bei parlamentarischen Initiativen auch für die
Behandlung von Standesinitiativen vorschlagen.
Zudem stellt die SPK fest, dass die Schwierigkeiten bei der Behandlung von
parlamentarischen Initiativen, wie sie in Ziff. 12 und 13 dargestellt werden, in gleicher Weise auch bei Standesinitiativen auftreten.
101-04/10.440s/SPK--CIP