Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/9: 10.440 s Pa.Iv. Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Verfahren bei Standesinitiativen; Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens) · 5 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 1Fedlex · Ergebnisbericht
P a r l a m e n t s d i e n s t e
S e r v i c e s d u P a r l e m e n t
S e r v i z i d e l P a r l a m e n t o
S e r v e t s c h s d a l p a r l a m e n t
Sekretariat der Staatspolitischen
Kommissionen
CH-3003 Bern
Tel. 031 322 99 44
Fax 031 322 98 67
www.parlament.ch
4. Juli 2011 GM
10.440 s Pa.Iv. Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Verfahren bei Standesinitiativen; Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens)
Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
1 Ausgangslage
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) hat im Rahmen einer Sammelvorlage verschiedene Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes ausgearbeitet. Bei den meisten Vorschlägen geht es allein um das parlamentsinterne Verfahren. Zwei Änderungsvorschläge betreffen aber auch die Kantone:
1. Eine Standesinitiative soll nur noch in der Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfs eines Erlasses der Bundesversammlung eingereicht werden dürfen.
2. Auf ein Vernehmlassungsverfahren kann verzichtet werden, wenn das Vorhaben
vorwiegend die Organisation oder das Verfahren von Bundesbehörden oder die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bundesbehörden betrifft.
Die Kommission hat am 24. März 2011 ihr Sekretariat beauftragt, bei den Kantonen ein Vernehmlassungsverfahren zu diesen beiden Vorschlägen durchzuführen.
Die Frist für die Vernehmlassung endete am 10. Juni 2011.
2 Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen
Zu den gestellten Fragen haben die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)1 und 20 Kantone Stellung genommen.
Die Beschränkung der Standesinitiative auf die Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfs (Art. 115 ParlG; SR 171.10) wird von 8 Kantonen (SZ, NW, OW, AI, TI, VS, GE, JU)
1 Eine Stellungnahme der KdK bedarf gemäss Artikel 10 der „Vereinbarung über die Konferenz der Kantonsregierungen“ vom 8. Oktober 1993 der Zustimmung von 18 der insgesamt 26 Kantonsregierungen. Gemäss Auskunft der KdK haben „mehr als 20 Kantone“ der in den zwei Hauptpunkten ablehnenden Stellungnahme der KdK zugestimmt. Demgegenüber haben in ihren bei der SPK eingereichten Stellungnahmen 8 bzw. 9 Kantone diesen beiden Vorschlägen der SPK zugestimmt. Auf Anfrage des Sekretariates der SPK teilte das Sekretariat der KdK mit, „dass gemäss der geltenden Praxis das Abstimmungsverhalten der einzelnen Kantone gegen aussen nicht kommuniziert wird“. 101-04/10.440s/SPK--CIP