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Vernehmlassung 2011/99: Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten · 2 Seiten

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Bundesbeschluss Vorentwurf 2012 über den Rückzug des Fiskalvorbehalts zum Zweiten Zusatzprotokoll vom 17. März 1978 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen und über die Genehmigung des Zusatzprotokolls vom 17. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ........2,

beschliesst:

Art. 1

1Der Rückzug des nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesbeschlusses vom 13. Dezember 19843 angebrachten Vorbehaltes zu Kapitel II des Zweiten Zusatzprotokolls vom 17. März 19784 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 19575 wird genehmigt.

2Der Bundesrat wird ermächtigt, den Rückzug des Vorbehalts dem Generalsekretariat des Europarates mitzuteilen.

Art. 2

1Das Zusatzprotokoll vom 17. März 19786 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 19597 über die Rechtshilfe in Strafsachen wird genehmigt.

2Der Bundesrat wird ermächtigt, das Zusatzprotokoll zu ratifizieren.

Art. 3

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

SR ..........

1SR 101

2BBl

3AS 1985 712

4 SR 0.353.12

5 SR 0.353.1

6SR ...; BBl…

7 SR 0.351.1

2012–......