Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten
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[Die FMH] bedauert, dass der Bund sich nicht auf den von der FMH und der FMH GDK gemeinsam erarbeiteten Vorschlag einer differenzierten Ressourcensteuerung stützt, der aus Sicht der FMH insbesondere die folgenden Vorzüge hätte:
- Keine flächendeckende Ressourcensteuerung, sondern nur in den Regionen, wo tatsächlich Probleme bestehen beziehungsweise sich ankünden
- Möglichkeit der Ressourcensteuerung in allen medizinischen Fachbereichen
- Möglichkeit, Anreize in Mangelsituationen zu setzen
- Verbesserung der Prozessqualität, indem der Einbezug der Betroffenen im Kanton sichergestellt ist
- Berücksichtigung der bisherigen Erfahrung in der Schweiz
Stattdessen schlägt der Bundesrat jetzt die Wiedereinführung des Zulassungsstopps für Spezialisten vor – den Schritt begründet er ausschliesslich mit der wachsenden Anzahl der ZSR-Nummern. Dieser Anstieg ist ein perverser Effekt der vorangegangenen Regelungen. Die Ärztinnen und Ärzte haben das Vertrauen in die Politik verloren: Sie befürchten, im Spital bleiben zu müssen, ohne sich niederlassen zu können. Dass die teilweise auch vorsorglichen Gesuche um Berufsausübungsbewilligungen zunehmen, ist vielfach die Reaktion auf eine diskriminierende und undifferenzierte Politik – eine Politik, die keinesfalls wieder aufgenommen werden sollte.
Das reine Nummernzählen setzt also ein sehr verzerrtes Signal. Im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Ressourcensteuerung kommt es darauf an, wer tatsächlich in die Praxis geht und mit welchem Pensum. Ausserdem muss berücksichtigt werden, ob die zusätzliche Praxis nach zehn Jahren Blockade nicht auch sinnvoll und nötig ist.
In der Schweiz zeichnet sich nicht nur bei den Hausärzten, sondern auch in Fachgebieten wie Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Chirurgie und Gynäkologie ein zunehmender Mangel ab (was der soeben publizierte Bericht 3/2012 des OBSAN deutlich belegt: Vgl. insbesondere im Bericht S. 3 ob en: In vielen Fachrichtungen sind 40 oder mehr Prozent der Ärztinnen und Ärzte über 55 Jahre alt). Der erneut vorgeschlagene Zulassungsstopp wird das Problem weiter verschärfen: Entweder bleiben die in den letzten Jahren weitergebildeten Psychiaterinnen, Kinder- und Jugendpsychiater, Chirurginnen und Gynäkologen im Spital und versperren damit dem Nachwuchs die Weiterbildungsstellen, oder sie wandern ins Ausland ab. In beiden Fällen wird die Mangelsituation im jeweiligen Fach verstärkt. Der Bundesrat soll deshalb die Anreize so setzen, dass Ärztinnen und Ärzte auch in diesen Fächern eine Zukunftsperspektive haben. Eine seriöse Gesetzgebung fragt nicht nur danach, ob heute mehr Ärzte eine ZSR-Nummer beantragt haben als vor einem Jahr, sondern auch, ob diese Ärzte in drei oder fünf Jahren dringend für die Versorgung der Patienten benötigt werden.
Zudem müsste das Gesetz die Kantone wirksam dazu verpflichten, Spitalambulatorien und private Arztpraxen gleich zu behandeln. In gewissen Kantonen wurde der Zulassungsstopp in den Arztpraxen buchstabengetreu umgesetzt und gleichzeitig eine grosse Zahl von neuen Spitalarztstellen insbesondere für ambulante Spitalbehandlungen geschaffen, was die Medizin insgesamt verteuert hat.
H+ lehnt die Zulassungsbeschränkung für die Spital- und Klinikambulatorien ab. H+ Sie widerspricht unserer Politik. Der Zulassungsstopp läuft ordnungspolitisch gegen die grosse KVG-Revision Spitalfinanzierung, untergräbt die unternehmerische Freiheit der Spitäler und Kliniken und behindert die Verlagerung von stationär zu ambulant. Er geht an den aktuellen Problemen der Spitäler und Kliniken vorbei. Er behindert Ausbildungen, gefährdet die Umsetzung des Arbeitsgesetzes, provoziert einen Nachwuchsmangel und gefährdet so die zukünftige Versorgung. Die jetzige Vorlage hat zusätzliche Mängel, indem sie den Willen