Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht
Gesundheitswesen dar und führt zu unbefriedigenden Situationen (ineffiziente Spitalstrukturen, Bettenüberkapazitäten usw.).
- Auch die Regelung, dass eine einmal erteilte Zulassung verfällt, wenn nicht in einer bestimmten Frist von ihr Gebrauch gemacht wird, erachten wir als falsch. Damit zwingt man die Ärzte regelrecht dazu, ihre Tätigkeit rasch auf- und Behandlungen vorzunehmen, selbst wenn kein Bedarf besteht. Das wiederum ist insbesondere deshalb möglich, weil der bereits erwähnte Vertragszwang dem Arzt die Vergütung seiner Leistung garantiert. Die vorsorglichen Gesuchstellungen für eine Zulassung, die hier bekämpft werden sollen, entstehen aber nur deshalb, weil durch staatliche Planwirtschaft faktisch ein Ausschluss von der Berufsausübung droht.
- Der Zulassungsstopp läuft schliesslich dem Anliegen der Ausbildung von genügend Schweizer Ärzten diametral entgegen und setzt diesbezüglich einen völlig falschen Anreiz. Die Folge wird sein, dass fehlender eigener Nachwuchs zu einem späteren Zeitpunkt wiederum durch die Zulassung von ausländischen Ärzten kompensiert werden muss.
Die SVP fordert deshalb endlich taugliche, langfristig wirksame Massnahmen und nicht eine erneute Verlegenheitslösung auf Zeit. Eine entsprechende Vorlage ist vom Bundesrat rasch zu präsentieren.
Der SGV stimmt der befristeten Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zu- SGV (Gelassung grundsätzlich zu meinden)
Es ist uns ein Anliegen, Ihnen unsere Bedenken gegen die vorliegende Geset- economiezesrevision mitzuteilen. suisse
a. Ordnungspolitische Einwände
Eine bedarfsabhängige Zulassungssteuerung ist ordnungspolitisch falsch. Der Staat soll höchstens minimale Versorgungsgrössen definieren und diese durchsetzen. Mit maximalen Versorgungsparametern kann keine optimale Versorgung erreicht werden. Hierzu sind andere Instrumente zu wählen (vgl. Punkt d.). Zudem ist eine bedarfsabhängige Zulassungssteuerung zum Scheitern verurteilt, denn die Eruierung des optimalen Bedarfs und die zuverlässige Abschätzung seiner künftigen Veränderung ist aus staatlicher Perspektive unmöglich. Zudem verursacht eine solche Steuerung immer ungewollte und auch unvorhersehbare Nebeneffekte, die den Status Quo verschlechtern.
Mit der bedarfsabhängigen Zulassungssteuerung im Krankenversicherungsgesetz (KVG) wird automatisch auch dem überobligatorischen, ambulanten Bereich eine Zulassungsbeschränkung auferlegt, da ein Arzt für seine Tätigkeit immer eine kantonale Bewilligung braucht. Dieser Eingriff in den überobligatorischen Bereich verstösst massiv gegen ordnungspolitische Prinzipien.
b. Wettbewerbspolitische Einwände
Aus wettbewerblicher Perspektive ist eine staatliche Zulassungsbeschränkung Gift. Durch eine solche Massnahme wird der Wettbewerbsdruck aus dem System genommen, weil die Ärzte mit Zulassung einen Schutz vor neuer Konkurrenz geniessen. Oft sind die jungen Ärzte motiviert und innovativ. Sie können so dem ganzen Leistungsbereich neue Impulse verleihen. Genau diese positiven Kräfte werden mit der Zulassungsbeschränkung vom System fern gehalten. Im Weiteren wird den jungen Ärzten durch den Ausschluss aus der ambulanten Versorgung der unternehmerische Weg versperrt. Dies führt zu einer Verbeamtung der künftigen Ärztegeneration. Für eine gute, ambulante Versorgung
braucht es auch in Zukunft unternehmerisch tätige Ärztinnen und Ärzte.
c. Negative Auswirkungen für die Versorgung
Mit der Zulassungsbeschränkung spitzt sich der künftige Ärztemangel zu. Junge Medizinstudenten werden demotiviert, den Ärzteberuf zu wählen oder sich eine gewisse Spezialisierung anzueignen. Eine ganze Generation wird von der übli-