Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten

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chen Ärztekarriere ausgeschlossen. Dies führt häufig zu einem künftigen Unterangebot, wenn die bisherigen Ärzte pensioniert werden. Generell folgt auf ein starkes Überangebot ein starkes Unterangebot. Diese Abfolge kann sehr schnell von Statten gehen, bevor man eine falsche Regulierung korrigieren kann. Starke Zyklen von Über- und Unterangebot beobachten wir auch in anderen Bereichen der Bedarfsplanung. Im Gesundheitswesen sind solchen Zyklen für die Versorgung aber besonders fatal.

Im Bereich der Spitalversorgung ist eine ambulante, bedarfsabhängige Zulassungsbeschränkung besonders schlecht für eine effiziente Versorgung. Häufig muss bei einer Behandlung kurzfristig entschieden werden, ob diese stationär oder ambulant erbracht werden soll. Muss nun die Behandlung stationär erfolgen, weil der betreffende Arzt keine ambulante Zulassung hat, dann ist dies sehr ineffizient. Es werden dadurch tendenziell zu viele Eingriffe stationär vorgenommen, was entweder viel kostet wegen der dazu nötigen Kapazitäten,

oder aber die Wartezeiten für echte stationäre Fälle erhöht. Die ambulante Zulassungsteuerung torpediert die erwünschte Verlagerung von stationären zu ambulanten Versorgungsmodellen.

d. Bessere Lösungen gegen Über- und Unterversorgung

Die vorliegende Gesetzesrevision erachtet die Wirtschaft als Symptombekämpfung. economiesuisse schlägt zwei echte Problemlösungen bei einem Über- oder Unterangebot an Leistungserbringern vor:

- Aufhebung des Kontrahierungszwangs: Die beste und einfachste Lösung ist die Vertragsfreiheit. Diese existiert in den meisten europäischen Gesundheitswesen bereits. Das häufig vorgebrachte Gegenargument, das Volk würde eine solche Massnahme ablehnen, sollte man unbedingt in der Realität testen. Bisher gab es noch nie eine Abstimmung über die Vertragsfreiheit im Gesundheitswesen.

- Eine andere Lösung wäre die proaktive Einführung von bedarfsabhängigen Taxpunktwerten auf der Basis des etablierten Ärztetarifs TARMED oder anderen, innovativen Tarifen. Von der Facharztdichte abhängige Taxpunktwerte können sogar ohne KVG-Revision sofort festgesetzt werden, falls sich die Tarifpartner in den einzelnen Kantonen nicht einigen. Der Bund könnte den Vertragsparteien eine gewisse Zeit geben, solche differenzierten Taxpunktwerte einzuführen. Dadurch könnten die richtigen Anreize geschaffen werden für eine effiziente Versorgungsstruktur.

Mit diesen zwei Modellen wäre auch der Unterversorgung von abgelegenen Regionen entgegengewirkt.

e. Fazit

Die Wirtschaft lehnt die Teilrevision des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG):Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung strikte ab. Wir sehen in einer bedarfsabhängigen Zulassung des ambulanten Leistungsbereichs nur negative Folgen für das Gesundheitswesen. Es sind gute und effiziente Handlungsalternativen vorhanden, die genutzt werden sollen.

Da die Vorlage die Wirtschaft als Arbeitgeber nicht direkt betrifft, verzichtet auf SAV eine Stellungnahme.

Seitens des sgv lehnen wir die uns unterbreitete Gesetzesrevision aus nachfol- sgv (Gewergenden Überlegungen ab: be)

- Zulassungsbeschränkungen stellen einen gravierenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Sie sind ein Instrument der Planwirtschaft. Wie die Wirtschaftsgeschichte der letzten hundert Jahre hinlänglich gezeigt hat, eignen sich planwirtschaftliche Instrumente denkbar schlecht, um einen bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

- Der sgv tritt dafür ein, das Angebot medizinischer Leistungen mittels marktwirtschaftlicher Instrumente zu steuern. Konkret beantragen wir die Aufhebung