Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten

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Dr. Peter Wiedersheim, Co-Präsident KKA Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaf-

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Herr Bundesrat, meine Damen und Herren. Ich bedanke mich recht herzlich, dass ich heute anwesend sein darf, auch wenn ich mir diese Einladung selber beschaffen musste. Die Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaften versteht sich als Repräsentant der kantonalen Ärztegesellschaften. Sie versteht sich als ärztliches Pendant zur GdK und sie hat sehr gute Kenntnisse der kantonalen Situation. Daher fühlt sie sich prädestiniert für eine Stellungnahme zu diesem Gesetzesentwurf. Erlauben Sie mir auch die persönliche Bemerkung: Idealerweise sollte man Betroffene immer zu Beteiligten machen.

Die KKA ist keinesfalls sehr glücklich mit dem Zulassungsstopp und gerade der Vergleich mit den 500‘000 Franken Heilungskosten pro praktizierendem Arzt verursacht immer den schalen Beigeschmack, ein Heilungskosten verursachendes Monster unseres Gesundheitswesens zu sein. Dabei erbringt man doch auch einen gewissen Nutzen.

Aus Sicht der kantonalen Ärztegesellschaften handelt sich um ein Problem betreffend des spitalambulanten Bereichs. Auch dieser sollte sicher miteinbezogen sein. Es ist nicht ganz einfach zu erklären, warum während des Zulassungsstopps im stationären Sektor über hundert Arztstellen mehr geschaffen wurden. Das sollte bei einer neuen Regelung umgangen werden. Wir sind der Meinung, dass die Ressourcensteuerung durchaus ein sinnvoller Beitrag in städtischen Ballungszentren und grenznahen Regionen ist und deshalb einer nationalen Steuerung eher eine regionale und kantonale vorzuziehen ist. Wichtig hierfür ist jedoch eine aussagekräftige Datengrundlage: Die Basierung auf den abgegebenen ZSR-Nummern der santésuisse ist untauglich und irreführend. Wir haben keine Aussagen zu Praxiseröffnung, Leistungserbringung, Klinik- und Teilzeittätigkeit. Ich erlaube mir den Hinweis, dass allein in der Ärztegesellschaft Zürich 44 Prozent der Neuzulassungen weniger als 60 Prozent arbeiten. Die effektiv zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erbrachten Leistungen sind sowohl für eine Steuerung als auch für eine Versorgungsplanung von eminenter Bedeutung. Aber weder beim Bund noch bei den Kantonen oder der santésuisse verfügt man über die Angaben zur Anzahl teilzeitlich tätiger Bewilligungsinhaber sowie den Umfang der von diesen erbrachten Leistungen. Die Ärzteschaft hingegen hat die relevanten Daten und stellt diese den Kantonen gerne zur Verfügung.

Zum Absatz 1 hätten wir den Wunsch, dass die Anhörungen der Ärzteschaft vor der Vorbereitung und Umsetzung allfälliger Steuerungsmassnahmen erfolgt, und dass auch ein Mitspracherecht bei der Sicherstellung der Versorgungssicherheit besteht – nicht nur eine Anhörung, sondern ein Mitwirkungsrecht für die Ärzteschaft. Wir bitten um eine entsprechende Ergänzung der Vorlage.

Zu Absatz 3: Der erläuternde Bericht geht weit über den Gesetzeswortlaut hinaus. Der Bundesrat führt eine Anhörung durch, bevor er die Zulassung der Leistungserbringer gemäss Absatz 1 von einem Bedürfnis abhängig macht. Wir bitten auch da um die entsprechende Anpassung: Berücksichtigung der ärztlichen Daten für den Entscheid zur Zulassungsregelung und Festlegung der Kriterien.

Zu Absatz 4: Zulassungen sollten auch für beschränkte Tätigkeitspensen vorgesehen werden, um die Ressourcen möglichst effizient auszunutzen. Die Kantone sollte ermächtigt werden, bei bestehender oder drohender Unterversorgung auch Unterstützung durch die Schaffung von Anreizen zu ermöglichen. Wir haben nicht nur eine Überversorgung, die Situation ist regional sehr unterschiedlich, wenn ich z.B. ans Toggenburg im Kanton St. Gallen denke.

Zu Absatz 5: Die Verlängerung der Frist bis zum Verfall der Zulassung sollte von sechs auf zwölf Monate gestreckt werden. Die Praxis von sechs Monaten führt zu oft zu Verlängerungsgesuchen. Die Vorbereitungen zu einer Praxiseröffnung dauern oft länger und bedürfen schon früh des Zulassungsnachweises.

Fazit: Die Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaften begrüsst eine ressourcengesteuerte Sicherung der medizinischen Versorgung. Aber nur auf einer konkreten Datenbasis. Vor