Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten
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Krankenpflegeversicherung oder was ist dort die Messlatte? Dort scheint uns dringend noch Klärungsbedarf zu sein.
Ein weiterer Punkt ist der Bereich der Einrichtungen nach Artikel 36a KVG. Was ist die Meinung dieser Übergangsbestimmung? Litera b): Dort sollen diese Einrichtungen auf dem bisherigen Kontingent bleiben, ungeachtet der Frage ob und wer von diesen angestellten Ärzten eine ZSR-Nummer besitzt oder was dort die Grundlage sein soll. Unseres Erachtens besteht dort noch Potenzial. Wenn Ärzte von diesen Einrichtungen abwandern sollten, muss Gewähr geboten werden, dass es dort keine Mengenausweitung gibt. Auch das Problem des Handels mit ZSR-Nummern ist uns nicht unbekannt. Wir können das aber nicht mit konkreten Nummern belegen. Es gibt einfach Gerüchte. Unseres Erachtens wäre es wünschenswert, dass auch diese Problematik dort angesprochen oder geregelt wird, wo es Sinn macht. Allenfalls auch auf Gesetzesstufe, im dem Sinne, dass bei einer Praxisübergabe der entsprechende Preis marktüblichen Referenzzahlen entsprechen sollte. Das wären unseres Erachtens die wesentlichen Punkte. Des Übrigen kann ich mich dem Kollegen aus dem Tessin anschliessen. Soweit habe ich geschlossen.
Alain Berset
Merci beaucoup Monsieur Besmer, je passe maintenant la parole à Monsieur Dennler Adrian, Privatkliniken Schweiz.
Adrian Dennler, Präsident PKS Privatkliniken Schweiz
Sehr verehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren. Zuerst möchte ich mich ganz herzlich bedanken, dass wir das Wort erhalten in diesem Kreis der Gesundheitsfachleute. Wir machen nur 23 Prozent des Marktes in der Schweiz aus. Aber eben, es sind 23 Prozent und ich vertrete eine «zum Teil Randgruppe», da wir spezielle Systeme im Belegarztsystem haben.
Neben den Äusserungen meines Kollegen von H+ und vor allem auch meines Kollegen aus dem Kanton Zürich, möchte ich darauf hinweisen, dass wir mit dem Belegarztsystem ganz bestimmte Bedingungen haben eingehen müssen, um im neuen KVG überhaupt eine Anerkennung als Listenspital zu erreichen. Wir mussten da vor allem auch die ganze Leistungskompetenz, die Sicherung von gewissen Spezialisierungen erarbeiten – inklusive der Verschiebung dieser Arbeiten in den ambulanten Bereich –, um überhaupt einen Leistungsauftrag aus dem jeweiligen Kanton zu erhalten. Das heisst Verkürzung der Aufenthaltsdauer, vermehrte Betreuung im ambulanten Bereich. Wenn jetzt diese Einschränkung erneut in Kraft tritt, haben wir grössere Probleme mit unseren Belegärzten, das Ambulante überhaupt erbringen zu können. Das Prinzip des Belegarztes ist ja gerade, dass er in der eigenen Praxis ist, den Patienten voruntersucht, bei uns im Spital behandelt und dann wiederum die Nachbehandlung abschliesst. Wir haben bei uns in der «vor-KVG–Zeit» selbstverständlich ebenfalls viele Ärzte anstellen müssen wegen dem Mangel der möglichen Bewilligungen.
Das hat bei uns zu massiven Risiken geführt, da wir sehr hohe Verpflichtungen eingehen mussten, um die Lohnzahlungen auch sicherstellen zu können. Für mich eigentlich eine ungesunde Abkehr des gesunden Belegarztsystems, wo der Arzt mit seiner Qualität und seiner ärztlichen Tätigkeit und eben seines guten Renomées seine Patienten bekommt oder eben nicht. Der Patient hat dadurch die freie Auswahl, zu welchem Arzt er gehen möchte.
Die kantonale Planung ist für uns eine Risikoangelegenheit. Wir haben selber erfahren, mit welcher Vehemenz die Kantone – zum Teil mit eigenen Spitälern – diese Planungen nicht ganz objektiv vertreten. Der berühmte Mehrfachhut der Kantone mit dem Betrieb eigener Unternehmungen gegenüber eines sogenannt Privaten, ohne klare Kriterien, ist für uns so weit gediehen, dass wir inzwischen bereits neun Mal vor Bundesverwaltungsgericht sind, um nur die Umsetzung des KVGs zu erkämpfen. Wir haben hier einen hohen Anspruch an klare