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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Anhörung Direktzahlungsverordnung

5. Verordnung vom 15. Juni 200163 über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung

Art. 14 Abs. 3

3 Umfassen Objekte nach dieser Verordnung Flächen, die nach den Artikeln 53 bis 58 der Direktzahlungsverordnung vom … zu Beiträgen berechtigen sind, so werden für diese Flächen anstelle der Unterhaltsbeiträge nach den Artikeln 18 und 19 NHV Beiträge nach der Direktzahlungsverordnung gewährt.

6. Trockenwiesenverordnung vom 13. Januar 201064

Art. 14 Abs. 3

3 Umfassen Objekte nach dieser Verordnung Flächen, die nach den Artikeln 53 bis 58 der Direktzahlungsverordnung vom … zu Beiträgen berechtigen sind, so werden für diese Flächen anstelle der Unterhaltsbeiträge nach den Artikeln 18 und 19 NHV Beiträge nach der Direktzahlungsverordnung gewährt.

7. Treibstoff-Ökobilanz-Verordnung vom 3. April 200965

Art. 10 Abs. 3

3 Es befreit die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller in der Regel von der Pflicht, Angaben nach den Artikeln 4 und 5 zu machen, wenn sie oder er nachweist, dass die Treibstoffe gemäss den Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises nach den Artikeln 9-18 der Direktzahlungsverordnung vom … produziert wurden.

8. Zivildienstverordnung vom 11. September 199666

Art. 5 Unterstützung von ökologischen Leistungen; Waldwirtschaft

(Art. 4 Abs. 2 ZDG)

1 Die Vollzugsstelle setzt zivildienstleistende Personen ein:

a. zur Anlage und zur Pflege von Biodiversitätsförderflächen nach der Direktzahlungsverordnung vom … (DZV);

b. zur Pflege des Waldes und ausnahmsweise zur Wiederinstandstellung von Erschliessungsanlagen, die der nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes dienen.

63SR 451.34

64SR 451.37

65 SR 641.611.21

66 SR 824.01