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Vernehmlassung 2012/11: Teilrevision der Raumplanungsverordnung · 3 Seiten

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c. höchstens eine geringfügige Erweiterung der bestehenden Erschliessung notwendig ist und sämtliche Infrastrukturkosten, die im Zusammenhang mit der bewilligten Nutzung anfallen, auf den Eigentümer überwälzt werden;

d. die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der umliegenden Grundstücke nicht gefährdet ist;

e. keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.

II

Diese Änderung tritt am XXXXXXXXXXX in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova