Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/115: Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG) · 79 Seiten
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Erläuternder Bericht zu einem Bundesgesetz über die Informationssicherheit
Schutz der Daten, die dem BIT anvertraut wurden (operativer Schutz der zentralen IKT-Infrastrukturen des Bundes).
Militärisches Computer Emergency Response Team (MilCERT): Das MilCERT sorgt als Pendant des
CSIRT für die Sicherung der Netzwerke der Armee und des VBS. Es ist innerhalb der Führungsunterstützungsbasis der Armee (FUB) im Zentrum Elektronische Operationen (ZEO) integriert, um als unabhängige Einheit sicherheitsrelevante Vorfälle innerhalb des VBS und der Armee zu untersuchen.
Informationssicherheit und Kryptologie (IS Krypt): Der Bereich IS Krypt ist ebenfalls bei der FUB/ZEO
angesiedelt. Seine Kryptologen stellen die Kommunikationssicherheit von Armee, VBS und weiteren Einheiten der Bundesverwaltung sicher, indem sie kryptographische Verfahren und Systeme evaluieren und selber entwickeln. Seine Arbeit erstreckt sich von der Überprüfung von kryptologischen Grobkonzepten bis hin zur Analyse einzelner kryptologischer Funktionen, wofür profunde Kenntnisse der aktuellen kryptoanalytischen Forschung notwendig sind.
Armasuisse, Wissenschaft und Technologie (W+T): Durch den Bereich Informatik und Cyberspace der
W+T werden Risikoanalysen, Sicherheitsprüfungen und Audits im Bereich der organisatorischen und technischen Informationssicherheit durchgeführt. Die Dienste der W+T werden zunehmend auch von zivilen Stellen der Bundesverwaltung in Anspruch genommen, insbesondere für den Nachweis der Effektivität von Sicherheitskonzepten und der Schutzwirkung von Sicherheitsmassnahmen sowie für technische Verifikations- und Penetrationstests. W+T betreibt in diesem Bereich auch ein Monitoring der Technologie- und Bedrohungsentwicklung.
1.3.1.4 Vergleich der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Die drei umschriebenen Fachorganisationen haben je einen beschränkten Auftrag im Bereich der Informationssicherheit zu erfüllen. In allen drei Bereichen sind die Departemente und die Bundeskanzlei für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich. Alle Bereiche haben darüber hinaus grundsätzlich den genau gleichen organisatorischen Aufbau:
eine Vorgabestelle;
Beauftragte auf den Stufen Departement / BK sowie Verwaltungseinheit; und
ein überdepartementales Koordinationsgremium.
Die verschiedenen Funktionsinhaber nehmen in ihren Fachbereichen grundsätzlich auch dieselben Aufgaben wahr. Die einzige wichtige Ausnahme stellen die verschiedenen Vorgabestellen dar, deren Befugnisse sich zum Teil stark unterscheiden. Die nachfolgende Tabelle liefert eine Übersicht über diese Situation. Sie schliesst auch die zwei anderen Bereiche ein, die einen direkten Konnex zur Informationssicherheit haben: die Objektsicherheit und das Risikomanagement.
Vorgaben Dep/BK Verwaltungseinheit Koordination
Informationsschutz GSK Informationsschutz- Informationsschutz- KOAISchB / KISchB
beauftragte beauftragte/-berater
Datenschutz EDÖB Datenschutzberater Datenschutzberater IDAG Datenschutz
IKT-Sicherheit BR / ISB Informatiksicherheits- Informatiksicherheits- ISB-Sec / A-IS
beauftragte beauftragte
Objektsicherheit fedpol / BSD Sicherheitsbeauftragte Sicherheitsbeauftragte Koordinationsausschuss
Sicherheit
Risikomanagement BR / GSK Risikomanager/in Risikocoach Koordinationsstelle EFV
1.3.1.5 Organisatorische Mängel
Die heutige Organisation weist viele Lücken und Schwachstellen auf:
Die Zuständigkeiten der verschiedenen Bereiche sind nicht immer klar und die Schnittstellen zwischen
den einzelnen Fachgebieten der Informationssicherheit werden ungenügend gepflegt.
Die unklaren Zuständigkeiten sind auf alle Ebenen ersichtlich. Für die elektronische Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten oder klassifizierten Informationen ab der Klassifizierungsstufe VERTRAULICH ist beispielweise ein Informationssicherheits- und Datenschutz-Konzept (ISDS-Konzept) erforderlich. Ist dies eine Frage des Datenschutzes, des Informationsschutzes oder der IKT-Sicherheit und wer ist für die korrekte Einstufung der Informationen und für die Kontrolle der Umsetzung der Massnahmen zuständig? Ist der Schutz von Netzwerkleitungen eine Frage der Informatiksicherheit oder des Objektschutzes? Ist die Aktenvernichtung eine Frage des Informationsschutzes, des Datenschut-