Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/115: Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG) · 79 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zu einem Bundesgesetz über die Informationssicherheit
zes oder der physischen Sicherheit und wer definiert die Anforderungen? Wer setzt sie um? Ist ein USB-Stick ein Informationsträger im Sinne der ISchV oder ein IKT-Mittel im Sinne der BinfV?
Die erwähnten Probleme zeitigen auch im internationalen Bereich direkte Auswirkungen. Aufgrund unklarer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb der Bundesverwaltung konnte beispielweise bisher keine Lösung für die elektronische Übermittlung klassifizierter Informationen mit der EU gefunden werden. Dementsprechend werden selbst Informationen der tiefsten EU-Klassifizierungsstufe bis heute ausschliesslich in Papierform ausgetauscht. Ähnliche Probleme sind auch bei der Zusammenarbeit mit der European Space Agency (ESA) vorhanden. Dabei stellt sich z.B. die Frage, wer für den Bereich Kommunikationssicherheit (COMSEC7) zuständig ist. Diese Frage hat grossen Einfluss auf die erfolgreiche Teilnahme der schweizerischen Institutionen und Unternehmen an ESA Aktivitäten. Sie blieb aber bis jetzt unbeantwortet.
Die Fachbereiche sind verpflichtet, Ausbildungs- und Sensibilisierungsmassnahmen durchzuführen. Häufig werden aber Sensibilisierungs- und Ausbildungsmassnahmen der verschiedenen Dienststellen nicht miteinander koordiniert, obschon sie ähnliche Inhalte enthalten.
Es gibt zu viele Akteure, die teilweise über ungenügendes Fachwissen oder ungenügende personelle Res-
sourcen verfügen. Bestehende Ressourcen werden teilweise schlecht genutzt. Die kritische Masse wird nirgends erreicht.
Die Pflichtenhefte der Beauftragten aus den aufgeführten Teilbereichen enthalten nebst den Aufgaben aus dem Bereich Informationssicherheit meistens weitere Pflichten. Für die Wahrnehmung der Informationssicherheitsaufgaben steht ihnen oft nur ein geringer Teil ihrer Arbeitszeit zur Verfügung. Sie können sich diesen Aufgaben deshalb nur beschränkt widmen. In der Folge verfügen sie auch nicht alle über das erforderliche Fachwissen. Hierunter leidet die Sicherheit stark. In den Bereichen Informations- und Datenschutz sind zudem hauptsächlich Juristen tätig, die in der Regel mit den Belangen der Informatiksicherheit nur marginal vertraut sind. Sie tendieren dazu, die Problematik hauptsächlich als rechtliche Angelegenheit zu betrachten und sind oft nicht in der Lage, die tatsächliche Umsetzung der Sicherheitsanforderungen in IKT-Projekten zu begleiten oder zu überprüfen. Bei den Spezialisten aus dem Bereich IKT-Sicherheit verhält es sich umgekehrt. Sie kennen sich häufig in Sachen Informations- oder Datenschutz zu wenig gut aus.
Diese Feststellungen sind ebenfalls für die Fachstellen gültig. Fast alle Fachstellen sind im Vergleich mit den zu erledigenden Arbeiten personell unterdotiert. Die kritische Masse wird nirgends erreicht. Teilweise fehlt ihnen überdies genügendes Fachwissen aus den anderen Bereichen. Zudem sind insbesondere im Bereiche der Informatiksicherheit sehr viele Akteure vorhanden, die ergänzende Aufgaben wahrnehmen. Diese Aufgaben und Dienste werden aber teilweise nicht koordiniert oder überhaupt nicht in Anspruch genommen (z.B. die Dienste der Kryptologen des VBS).
Spezialisten der Informationssicherheit, sowohl im technischen Bereich als auch im Management, sind heute gefragter als je zuvor. Der Bund verfügt über solche Spezialisten. Vielfach nehmen diese aber nicht vollzeitlich Aufgaben aus dem Bereich der Informationssicherheit wahr. Es ist daher fraglich, ob diese knappen Ressourcen richtig eingesetzt werden.
Die Befugnisse der verschiedenen Akteure sind häufig ungenügend.
Gravierend erscheint die Erkenntnis, dass die Umsetzung beschlossener Massnahmen der Informationssicherheit nur äusserst selten überprüft wird. In der Regel sind nämlich weder die Fachstellen noch die verschiedenen Beauftragten befugt, Kontrollen durchzuführen. Ohne Kontrolle ist es aber nicht möglich, zu beurteilen, ob die Massnahmen wirksam sind oder ob Lücken und Schwachstellen vorhanden sind.
Das Sicherheitsbewusstsein ist mangelhaft.
In den Departementen und in der Bundeskanzlei werden die Themen der Informationssicherheit sehr unterschiedlich gewichtet. Massgebend für die Sensibilisierung der Mitarbeitenden ist in erster Linie das Engagement der Vorgesetzten und insbesondere der Geschäftsleitungen.
1.3.1.6 Beurteilung des Standes und Folgen
Die heutige Organisation wuchs aus sektoriellen gesetzlichen und materiellen Bedürfnissen. Sie lieferte lange Zeit genügende Resultate. Mit der Entwicklung zu einer Informationsgesellschaft wurden aber die Bedro-
7 Unter COMSEC wird die Kommunikationssicherheit verstanden im Sinne der Anwendung von Sicherheitsmassnahmen auf die Telekommunikation, um zu verhindern, dass Unbefugte in den Besitz wertvoller Informationen gelangen, die aus dem Zugriff auf die Telekommunikation und deren Auswertung gewonnen werden könnten, oder um die Authentizität, die Vertraulichkeit und die Integrität der Telekommunikation sicherzustellen.