Vorlage
Vernehmlassung 2012/115: Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG) · 36 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1, 60 Absatz 1, 101, 102 Absatz 1 und 173 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...2,
beschliesst:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck
1Dieses Gesetz soll den sicheren Umgang mit Informationen sowie den sicheren Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien gewährleisten.
2Es soll damit die folgenden öffentlichen Interessen schützen:
a. die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Bundesbehörden;
b. die innere und äussere Sicherheit der Schweiz;
c. die aussenpolitischen Interessen der Schweiz;
d. die wirtschafts-, finanz- und währungspolitischen Interessen der Schweiz;
e. die Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen der Bundesbehörden zum Schutz von Informationen.
Art. 2 Verpflichtete Behörden und Organisationen
1Dieses Gesetz gilt für die nachstehenden Behörden (verpflichtete Behörden):
a. die Bundesversammlung;
b. den Bundesrat;
c. die eidgenössischen Gerichte;
AS ...
1 SR 101
2 BBl ... 2012–3078