Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/115: Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG) · 79 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 29Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zu einem Bundesgesetz über die Informationssicherheit

und beschliesst bei Bedarf Massnahmen; legt die IKT-Standarddienste fest; erlässt Weisungen über die IKT-Sicherheit; und bewilligt Abweichungen von seinen Vorgaben.

ISB: Das ISB entscheidet nach Art. 17 BinfV im Bereich der IKT-Sicherheit über Anträge der Departe-

mente, der Bundeskanzlei und der Verwaltungseinheiten für Sonderregelungen bezüglich der Vergabe von sicherheitsrelevanten Rechten und Mandaten, insbesondere im Zusammenhang mit Firewalls, Zugriffsrechten und Privilegien. Bei Gefährdung der Bundesverwaltung entscheidet es über spezifische IKT-Sicherheitsmassnahmen. Es klärt als Sachverständigenorgan im Auftrag eines Departements oder der Bundeskanzlei vermutete oder erfolgte Sicherheitsvorfälle ab. Es stellt den Informatiksicherheitsbeauftragten des Bundes. Es führt die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) in Zusammenarbeit mit dem Nachrichtendienst des Bundes und leitet das Konsultativorgan Ausschuss Informatiksicherheit.

Informatiksicherheitsbeauftragte: Für den dezentralen Vollzug müssen die Departemente und die Bun-

deskanzlei je eine/n Informatiksicherheitsbeauftragte/n bezeichnen (Art. 19 Abs. 1 BinfV). Diese koordinieren alle Informatiksicherheitsaspekte innerhalb des Departements sowie mit den überdepartementalen Stellen. Auch die Verwaltungseinheiten sind verpflichtet, eine/n Informatiksicherheitsbeauftragte/n zu bestimmen. Diese koordinieren alle Informatiksicherheitsaspekte innerhalb der Organisationseinheit sowie mit den departementalen Stellen.

Ausschuss Informatiksicherheit (A-IS): Der A-IS ist das Konsultativorgan für das ISB zu allen IKT-

Sicherheitsfragen (Art. 19 BinfV). Er dient auch der überdepartementalen Koordination. Er setzt sich aus den Informatiksicherheitsbeauftragten der Departemente und der Bundeskanzlei zusammen. Mit beratender Stimme können je ein Vertreter oder eine Vertreterin der EFK, des EDÖB sowie der Parlamentsdienste teilnehmen.

Informatikrat des Bundes (IRB): Der IRB ist das Konsultativorgan für das ISB zu IKT-Geschäften (inkl.

Geschäfte mit Bezug zur IKT-Sicherheit), die der Absprache mit den Departementen und der Bundeskanzlei bedürfen, insbesondere für den Erlass von Vorgaben und für die Genehmigung von Ausnahmen von denselben (Art. 18 BinfV). Er setzt sich aus dem oder der Delegierten für die IKT-Steuerung und je einem namentlich bezeichneten Vertreter oder einer namentlich bezeichneten Vertreterin jedes Departements und der Bundeskanzlei zusammen. Mit beratender Stimme können je ein Vertreter oder eine Vertreterin der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), des EDÖB, der internen Leistungserbringer sowie der Parlamentsdienste teilnehmen.

Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK): Die EFK nimmt seit dem 1. Januar 2012 die Informatikrevision

in der Bundesverwaltung wahr (Art. 28 BinfV).

Neben dieser Grundorganisation gibt es viele Organe oder Stellen, die sich ebenfalls mit IKT-Sicherheit im Bund befassen. Nachfolgend werden nur diejenigen aufgeführt, die fachspezifische Zuständigkeiten und Verantwortungen haben, die für die IKT-Sicherheit der Bundesbehörden von Bedeutung sind. Nachrichtendienstliche, strafrechtliche oder sonstige Stellen werden nicht erwähnt.

Informations- und Objektsicherheit (IOS): Die in der Gruppe Verteidigung angesiedelte IOS ist für die

IKT-Sicherheitsvorgaben des VBS und der Armee und für die Prüfung von deren Umsetzung zuständig. Insoweit nimmt sie auf Stufe Armee und teilweise VBS sehr ähnliche Aufgaben wie das ISB wahr.

Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI): MELANI wurde vom Bundesrat im Jahr

2004 definitiv eingesetzt und mit dem Schutz der kritischen Informationsinfrastrukturen in der Schweiz beauftragt. Die vom ISB geleitete Kooperation (Art. 17 Abs. 1 Bst. i BinfV) von EFD, VBS und Privatwirtschaft zum Schutz der KI basiert auf dem Modell der Public Private Partnership. Es handelt sich dabei um eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Privatunternehmen der verschiedenen Wirtschaftssektoren, die im Umfeld der Sicherheit von Computersystemen und des Internets sowie des Schutzes der schweizerischen KI tätig sind.

Sonderstab Informationssicherung (SONIA): SONIA tritt in Krisen, die durch Störungen in der Informa-

tions- und Kommunikationsinfrastruktur ausgelöst wurden, zusammen. Er umfasst Entscheidträger aus Verwaltung, Kantonen und Wirtschaft (KI) und wird vom Delegierten für die Informatiksteuerung des Bundes (ISB) geleitet. Als Lagezentrum für SONIA fungiert MELANI.

Computer Security Incident Response Team (CSIRT): Das beim EFD/BIT tätige CSIRT sorgt für die Si-

cherung der zivilen Bundesnetze durch Überwachung, Prävention und Reaktion. Es arbeitet eng mit anderen Bundespartnern wie MELANI oder fedpol zusammen und hat folgende Kernaufgaben: Beobachten aktueller Bedrohungen und analysieren von Logfiles; Erteilung von Handlungsempfehlungen zur Risikominimierung, zur raschen Eingrenzung des Schadens im Falle von IKT-Sicherheitsvorfällen und zum