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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Umweltbelastung durchzuführen. Gemäss Art. 12 LRV besteht eine Auskunftspflicht von Anlagebetreibern, die Luftverunreinigungen verursachen. Die Schweiz ist gemäss Art. 7 des Göteborg-Protokolls (UNECE) verpflichtet, über die Emissionen Bericht zu erstatten.

186. Thematische Erhebung zum Lebensmittelverzehr und Ernährungsverhalten: Nationale Ernährungserhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand: Repräsentative Daten der erwachse-

nen Bevölkerung in der Schweiz zum Lebensmittelverzehr, Ernährungs- und Bewegungsverhalten sowie erfragte und gemessene anthropometrische Daten (Körpergrösse, Körpergewicht, Taillen- und Hüftumfang).

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca.

2‘000 Personen; persönliche und telefonische Befragung; Messung der anthropometrischen Grössen. Schriftlicher Fragebogen zum Ernährungs- und Bewegungsverhalten.

Befragte: Personen im Alter von 18-75 Jahren

Auskunftspflicht: Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung: 2. Quartal 2013 bis Ende 2014

Periodizität: Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung: Institut Universitaire de Médecine

Sociale et Préventive (IUMSP) du Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV); Berner Fachhochschule (BFH), Fachbereich Gesundheit; Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern,

Abteilung Gesundheitsforschung.

Besondere Bestimmungen: -