Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/123: Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) · 136 Seiten

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Übersicht

Mit der Vorlage wird eine einheitliche, an die Entwicklungen des Marktes und an internationale Vorgaben angepasste Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen sowie der Pflichten der Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer insbesondere beim

Derivatehandel vorgenommen. Dadurch werden die Stabilität und die Wettbe-

werbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz nachhaltig gestärkt.

Ausgangslage

Effiziente Finanzmärkte sind auf gut funktionierende Finanzmarktinfrastrukturen angewiesen, über welche die Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer die einzelnen Finanzinstrumente handeln, abrechnen und abwickeln können. Zu diesen Finanzmarktinfrastrukturen zählen Börsen und andere Handelsplätze, zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Zahlungssysteme und Transaktionsregister. Finanzmarktinfrastrukturen kommt oft monopolähnlicher Charakter zu und sie sind stark international vernetzt. Ihr Ausfall birgt daher bedeutende Risiken für die Stabilität des Finanzsystems.

In der Finanzmarktkrise haben Finanzmarktinfrastrukturen weitgehend reibungslos funktioniert. Die Krise hat allerdings das Risikobewusstsein geschärft und die Notwendigkeit zur Berücksichtigung ausgeprägter Stresssituationen deutlich vor Augen geführt. Internationale Standardsetter haben daher die bisherigen Standards für Finanzmarktinfrastrukturen überarbeitet.

Die Finanzkrise hat zudem aufgezeigt, dass die mangelnde Transparenz und ungenügende Besicherung auf den Märkten für ausserbörslich gehandelte Derivate (sog. OTC-Derivate) aufgrund ihrer starken internationalen Vernetzung sowie der grossen Handelsvolumen und Ausfallrisiken die Stabilität des ganzen Finanzsystems gefährden kann. Seither sind internationale Bemühungen im Gange, um die Transparenz und die Stabilität im OTC-Derivatemarkt zu verbessern. So haben sich die G-20 Länder insbesondere verpflichtet sicherzustellen, dass standardisierte OTC-Derivatekontrakte über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet, sämtliche OTC-Derivatetransaktionen an Transaktionsregister gemeldet und standardisierte OTC-Derivatetransaktionen, falls geeignet, über Börsen oder andere elektronische Plattformen gehandelt werden.

Die bestehende Schweizer Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen ist im Hinblick auf die Entwicklung der Finanzmärkte in verschiedener Hinsicht nicht mehr angemessen und genügt den Anforderungen gemäss international anerkannten Standards in verschiedenen Bereichen nicht mehr. In der Schweiz bestehen heute zudem keine Vorgaben für den Handel mit Derivaten, welche den G-20- Verpflichtungen und den Empfehlungen des Financial Stability Board Rechnung tragen. Dadurch besteht ein im Vergleich zu anderen Finanzplätzen geringerer Schutz der Anlegerinnen und Anleger und die Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes werden negativ beeinträchtigt.