Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/123: Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) · 136 Seiten
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Bericht
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise
1.1.1.1 Finanzmarktinfrastruktur
Effiziente Finanzmärkte sind auf gut funktionierende Finanzmarktinfrastrukturen angewiesen, auf denen die Finanzmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer die einzelnen Finanzinstrumente handeln, abrechnen und abwickeln können. Zu diesen Finanzmarktinfrastrukturen zählen Börsen und andere Handelsplätze, zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer und Zahlungssysteme. Sie erlauben es, die Verarbeitungsschritte zu standardisieren, zu automatisieren und zu beschleunigen. Dies trägt dazu bei, die Kosten und die operationellen Risiken zu senken, die mit dem Handel, der Abrechnung und der Abwicklung von Transaktionen mit Finanzinstrumenten verbunden sind.
Eine besondere Rolle spielen dabei zentrale Gegenparteien. Diese treten zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses zwischen die beiden am Handel beteiligten Parteien und werden damit einerseits zum Käufer für den Verkäufer und andererseits zum Verkäufer für den Käufer. Dadurch reduzieren zentrale Gegenparteien das Gegenparteiausfallrisiko und leisten unter bestimmten Bedingungen einen Beitrag zur Reduktion der Ansteckungsgefahr bei Ausfall eines Teilnehmers und somit zur Erhöhung der Stabilität des Finanzsystems.
Über Finanzmarktinfrastrukturen werden üblicherweise hohe Umsätze gehandelt, abgerechnet und abgewickelt und ihnen kommt oft monopolähnlicher Charakter zu. Darüber hinaus hat die globale Ausrichtung der Finanzmärkte und die damit einhergehende grosse Anzahl grenzüberschreitender Interaktionen in den letzten Jahren zu einer grösseren internationalen Vernetzung der Finanzmarktinfrastrukturen geführt. Ihnen kommt daher oft systemische Bedeutung zu und ihr Ausfall birgt bedeutende Risiken für die Stabilität des Finanzsystems. Es besteht damit ein grosses Interesse daran, Finanzmarktinfrastrukturen angemessen zu regulieren und zu beaufsichtigen.
In der Finanzmarktkrise haben Finanzmarktinfrastrukturen weitgehend reibungslos funktioniert. Die Krise hat allerdings das Risikobewusstsein geschärft und die Notwendigkeit zur Berücksichtigung ausgeprägter Stresssituationen deutlich vor Augen geführt. Zudem wurde in Zusammenhang mit dem G-20-Verpflichtungen zum OTC-Derivatehandel (vgl. Ziffer 1.1.1.2) die Bedeutung von zentralen Gegenparteien erhöht und eine neue Finanzmarktinfrastruktur, das sogenannte Transaktionsregister, geschaffen. Die Lehren aus der Finanzkrise sowie die Erfahrungen der letzten Jahre bei der Umsetzung der bisherigen Aufsichtsstandards veranlassten CPSS1 und IOSCO2 die bisherigen Standards für systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen zu überarbeiten. Mit den neuen «Principles for financial market infrastructu-
1 Committee on Payment and Settlement Systems
2 International Organization of Securities Commissions