Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 47 Seiten

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Vernehmlassungsbericht - Ergänzung des Waldgesetzes Seite i

Überblick

Aktuelle Entwicklungen wie die von gefährlichen Schadorganismen ausgehende Gefahr, der Klimawandel, die mangelnde Holznutzung und die wirtschaftlich schwierige Situation der Waldeigentümer und Forstbetriebe stellen den Schweizer Wald vor erhebliche Herausforderungen. Der Bundesrat hat dazu in der Waldpolitik 2020 Ziele, strategische Stossrichtungen und Massnahmen verabschiedet. Das Bundesgesetz über den Wald von 1991 muss an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst und in einzelnen Punkten ergänzt werden. Die Gesetzesänderungen waren Gegenstand der vom Bundesrat vom 16. April bis 14. August 2013 durchgeführten Vernehmlassung. Zu dieser wurden 83 Adressaten angeschrieben. 56 der angeschriebenen sowie 14 nicht angeschriebene Stellen äusserten sich zum Vorhaben. Unter diesen insgesamt 70 Teilnehmenden befinden sich:

− 26 Kantone

− die Konferenz der Kantonsregierungen vertreten durch die Forstdirektorenkonferenz

− 5 in der Bundesversammlung vertretene politischen Parteien

− 3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

− 4 Dachverbände der Wirtschaft

− 11 Waldbesitzervereinigungen und weitere Wirtschaftsverbände

− 11 Fachorganisationen

− 5 Umweltschutzorganisationen

− 1 Organisation der Wissenschaft und der Forschung

− 3 kantonale Konferenzen

Die Vorlage findet sowohl bei den Kantonen, als auch bei den politischen Parteien, den Wirtschaftsverbänden und Fachorganisationen sowie den Schutzorganisationen eine deutliche Mehrheit. Allerdings verlangen insbesondere die Kantone teils umfangreiche Änderungen bzw. Kürzungen der Vorlage.

Vorlage wird als notwendig erachtet

Der Grundsatz der Waldgesetzänderung stösst bei 68 der 70 stellungnehmenden Organisationen auf Zustimmung. Es werden aber teilweise substantielle Anpassungen der Vorlage beantragt. Insbesondere die Kantone beantragen eine Reduktion der Revision auf die ihres Erachtens dringlichsten Regelungsbereiche der Schadorganismen und der Holzförderung. Beim vorliegenden Umfang der Revision bestehe ansonsten die Gefahr von Verzögerungen. Weitere Anpassungen sollen in einer zweiten Etappe angegangen werden. Positiver stehen die fünf politischen Parteien der Vorlage gegenüber. Ihre Anträge gehen weniger weit als diejenigen der Kantone. Die Wirtschaftsverbände und Waldbesitzervereinigungen unterstützen die Vorlage im Grundsatz, verlangen aber mehr Massnahmen zu Gunsten der Wirtschaftlichkeit der Waldbewirtschaftung. Insbesondere fordern sie die Subventionierung der Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes (wie auch die Mehrheit der Kantone). Die Naturschutzorganisationen können der Vorlage unter der Bedingung zustimmen, dass die Bekämpfung der Schadorganismen und der Auswirkungen des Klimawandels den naturnahen Waldbau nicht untergraben. Die Fachorganisationen unterstützen die Vorlage grossmehrheitlich, bringen aber teilweise diverse Änderungsanträge vor. Auffallend ist, dass die Erwartungen der nutzungs- und diejenigen der schutzorientierten Stellen an die Revision sich meist diametral widersprechen.

Die wichtigsten Gründe für die Zustimmung sind:

− Mit der Revision können die Gesetzeslücken im Bereich Bekämpfung der Schadorganismen geschlossen werden.

− Die Grundlage zur Holzförderung trage zur Ausschöpfung des Holznutzungspotenzials bei.

− Die Bestimmungen zur Anpassungsfähigkeit des Waldes an den Klimawandel würden sicherstellen, dass der Schweizer Wald seine Funktionen auch in Zukunft erfüllen könne.

Die wichtigsten Gründe für die Ablehnung sind:

− Das Gesetz verbessere die schwierige Lage der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft nicht genügend.

− Der Entwurf sei überladen.

Die wichtigsten Anträge der Zustimmenden sind:

− Die Bestimmungen zur Bekämpfung der Schadorganismen sollen vereinfacht werden.