Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 47 Seiten
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Vernehmlassungsbericht - Ergänzung des Waldgesetzes Seite 1
1. Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens
Im Jahr 2011 hiess der Bundesrat die Waldpolitik 2020 gut. Als wichtigste Herausforderungen für die Waldpolitik nennt sie das Ausschöpfen des Holznutzungspotenzials, den Klimawandel, die Schutzwaldleistung, die Biodiversität, die Waldfläche und die Gefährdung durch Schadorganismen. Die Biodiversität im Wald ist Teil der „Strategie Biodiversität Schweiz“, die vom Bundesrat am 25. April 2012 verabschiedet worden ist. Zur Umsetzung wird bis im Sommer 2014 der Aktionsplan Biodiversität erarbeitet. Die Problematik der zunehmenden Waldfläche wurde mit der Kommissionsinitiative „Flexibilisierung der Waldflächenpolitik“ der UREK-S angegangen. Die entsprechenden Änderungen des Waldgesetzes sind im Frühling 2012 beschlossen worden und sind am 1. Juli 2013 zusammen mit der geänderten Waldverordnung in Kraft getreten. Zur Erreichung der in der Waldpolitik 2020 gesetzten Ziele in den Bereichen Holznutzungspotenzial, Klimawandel und biotische Gefahren ist demgegenüber in einzelnen Punkten eine Ergänzung des Waldgesetzes vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0) erforderlich.
In der Hauptsache betreffen sie folgende Bereiche:
− Biotische Gefahren: Die biotischen Gefahren für den Wald, zum Beispiel durch eingeschleppte Schädlinge wie den Asiatischen Laubholzbockkäfer oder durch die Kastaniengallwespe, nehmen zu. Dies namentlich aufgrund des stark zunehmenden internationalen Warenverkehrs. Solche Schädlinge können die Waldleistungen beeinträchtigen und den Wald in seinen Funktionen erheblich gefährden. Die bestehende Regelung der Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren ist teilweise lückenhaft und daher ungenügend, um biotische Gefahren abzuwehren oder angemessen zu steuern. Sie wird wo nötig ergänzt, konkretisiert und auf gesetzlicher Stufe verankert. Zudem wird die dringend notwendige Finanzierung von Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen ausserhalb des Schutzwaldes ermöglicht und damit die subventionsrechtliche Trennung von Schutzwald und Nicht-Schutzwald in diesem Bereich aufgehoben.
− Klimawandel: Die Geschwindigkeit des Klimawandels droht die natürlichen Anpassungsprozesse im Wald zu überfordern. Insbesondere im Schutzwald aber auch auf anderen Waldflächen sind deshalb Anpassungsmassnahmen wie die angepasste Jungwaldpflege und die vorzeitige Verjüngung instabiler Bestände notwendig, um die Waldleistungen langfristig und nachhaltig sicherzustellen. Dazu ist eine finanzielle Beteiligung durch den Bund notwendig.
− Holzförderung: Der Schweizer Wald wird seit Jahrzehnten unter seiner Zuwachsleistung genutzt. Die Schweiz hat im europäischen Vergleich einen der höchsten Holzvorräte. Eine vermehrte Nutzung des einheimischen Rohstoffs und Energieträgers Holz ist einerseits energie- und klimapolitisch sinnvoll und erwünscht und andererseits zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung notwendig. Mit einer neuen Bestimmung zur Holzförderung werden daher die Rahmenbedingungen der Holzverwertung verbessert.
Im Weiteren umfasst die Vorlage formelle Anpassungen im Bereich Abwicklung von Abgeltungen und Finanzhilfen sowie von waldrechtlichen Verfahren.