Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 46 Seiten

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Vorentwurf Gesundheitsberufegesetz / Erläuternder Bericht

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Der Bundesrat regelt die Einzelheiten der Gebühren nach diesem Gesetz, namentlich deren Höhe.

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Er beachtet dabei das Äquivalenzprinzip und das Kostendeckungsprinzip.

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Eine allfällige Differenz zwischen den Gebühreneinnahmen und den tatsächlichen Kosten der Registerführung wird von Bund und Kantonen je zur Hälfte getragen.