Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 46 Seiten

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Vorentwurf Gesundheitsberufegesetz / Erläuternder Bericht

Masterplan «Bildung Pflegeberufe»

19 Der Entwurf des Gesundheitsberufegesetzes ist Teil des Masterplans «Bildung Pflegeberufe» , der

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vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement in Abstimmung mit den Bundesämtern für Ge-

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sundheit und für Berufsbildung und Technologie , den Kantonen (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren [EDK] und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren [GDK]) und der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté) ins Leben gerufen wurde. Ziel des Masterplans «Bildung Pflegeberufe» ist es, bis 2015 verbundpartnerschaftlich und unter Respektierung der Zuständigkeiten die Zahl der Abschlüsse in der Pflege zu erhöhen und die dazu notwendigen Arbeiten in den drei Schwerpunkten «Bereitstellen einer bedarfsgerechten Zahl an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen», «Umsetzen der Bildungssystematik» und «Massnahmen in Bezug auf ausländische Fachkräfte» umzusetzen. Dazu müssen die verschiedenen Projekte der drei Schwerpunkte koordiniert, Transparenz sowie klare Kommunikationswege sichergestellt, die Projektfortschritte gemessen und periodisch Bericht erstattet werden. Das Gesundheitsberufegesetz ist eines dieser Projekte im Masterplan «Bildung Pflegeberufe» und zudem eine

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explizit benannte gesundheitspolitische Priorität des Bundesrates.

1.1.2 Aktuelle Rechtslage im Bereich der Gesundheitsberufe Abschlüsse in der Berufsbildung

Der Bund hat nach Artikel 63 BV die Kompetenz, Vorschriften für den gesamten Bereich der Berufsbildung zu erlassen. Gestützt darauf regelt der Bund im BBG, in der Berufsbildungsverordnung (BBV)

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vom 19. November 2003 , in der Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft,

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Bildung und Forschung (WBF) vom 11. März 2005 über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und in Bildungsverordnungen des Amtes die Ausbildungen der Berufe im Gesundheitsbereich. Dazu gehören berufliche Grundbildungen auf der Sekundarstufe II, Berufs- und höhere Fachprüfungen und Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an den höheren Fachschulen.

Abschlüsse an Fachhochschulen und universitären Hochschulen

Die an den Fachhochschulen (FH) angebotenen Studiengänge in der Pflege, der Physiotherapie, der Ergotherapie, der Ernährung und Diätetik und für Hebammen sind heute dem FHSG unterstellt und in

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der Verordnung des WBF vom 2. September 2005 über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen festgeschrieben. Im Bereich der Pflege werden ausserdem Studiengänge von universitären Hochschulen angeboten. Diese sind heute dem Universitätsförderungsgesetz vom

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8 Oktober 1999 (UFG) unterstellt.

Gestützt auf die Vorgaben des FHSG hat die Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH)

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allgemeine und berufsspezifische Abschlusskompetenzen in den einzelnen Gesundheitsberufen (Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährung und Diätetik und Hebammen) ausgearbeitet. Die erwähnten Abschlusskompetenzen werden heute von den Fachhochschulen als Referenz für die Weiterentwicklung ihrer Studiengänge beigezogen.

19SBFI, Bericht EVD «Bildung Pflegeberufe» vom März 2010, www.sbfi.admin.ch > Themen > Berufsbildung > Gesundheitsausbildungen > Masterplan Bildung Pflegeberufe > Dokumente.

20Seit dem 1.1.2013 Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

21Seit dem 1.1.2013 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

22Gesundheit2020 - Gesundheitspolitische Prioritäten des Bundesrates vom 23. Januar 2013, S.12, BAG www.bag.admin.ch > Themen > Gesundheit 2020

23 SR 412.101

24 SR 412.101.61

25 SR 414.712

26 SR 414.20

27 Die Geltungsdauer des UFG ist bis Ende 2016 befristet.

28 Abschlussbericht vom 25. Juni 2009 über das Projekt Abschlusskompetenzen FH-Gesundheitsberufe.