Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/138: Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit Menschenhandel (Verordnung gegen Menschenhandel) · 10 Seiten

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sichts der zusätzlichen Aufgaben, die der KSMM übertragen werden sollen, hält es die FIZ für wichtig, dass die Stelle über genügend Ressourcen verfügt. Ebenfalls dieser Meinung sind der Kanton ZH, der Schweizerische Städteverband, die Stiftung Kinderschutz Schweiz und die EKKJ. Die SKG weist darauf hin, dass aus den Erläuterungen nicht klar hervorgeht, ob der KSMM genügend Ressourcen für die neuen Kompetenzen zur Verfügung gestellt werden. Sie erachtet es als absolut notwendig, dies sicherzustellen.

Das Schweizerische Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien hält es für bedauerlich, dass für sämtliche Massnahmen der Primärprävention und des Opferschutzes eine einzige Bundesstelle zuständig ist, die darüber hinaus die gesamte Koordination der Gerichtsverfahren und Strafverfolgungsmassnahmen übernimmt und dem Bundesamt für Polizei (fedpol) angegliedert ist. Das Forum beruft sich bei dieser Aussage auf Fachliteratur, gemäss der die Interessen im Bereich Schutz und Prävention nicht immer mit denjenigen im Bereich der Strafverfolgung vereinbar sind. Der Kanton SG macht einen Vorbehalt zur weiteren Beanspruchung der Kantone bei der Erhebung von Daten z.hd. der KSMM: die Polizei sei nicht in der Lage Zahlenmaterial für Analysen und Studien in diesem Bereich zu erheben.