Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/138: Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit Menschenhandel (Verordnung gegen Menschenhandel) · 10 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

1 Ausgangslage

Vom 8. Februar bis zum 1. Mai 2013 führte das Bundesamt für Polizei bei den Kantonen und den betroffenen Organisationen und Verbänden eine Anhörung zum Verordnungsentwurf über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel (Verordnung gegen Menschenhandel) durch.

Alle Kantone sowie 30 betroffene Organisationen und Verbände haben eine Stellungnahme eingereicht. Die Teilnehmenden am Anhörungsverfahren sind in Kapitel 4 des vorliegenden Berichts aufgelistet.

2 Allgemeine Bemerkungen

Die Kantone begrüssen den Entwurf der Verordnung gegen Menschenhandel insgesamt und heissen ihn grundsätzlich gut. Die Organisationen unterstützen die Ausrichtung des Verordnungsentwurfs. Das Schweizerische Rote Kreuz, die SFH, World Vision, Terre des femmes Schweiz, Unia, Amnesty International, der SVF, die EFS, der Schweizerische Friedensrat und der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen verweisen sinngemäss auf die Stellungnahme der FIZ, die den Entwurf befürwortet. Abgelehnt wird der Entwurf lediglich vom Centre Patronal und von der SVP. Das Centre Patronal hält die Verordnung für überflüssig und begründet seine ablehnende Haltung damit, dass die nötigen rechtlichen Mittel bereits zur Verfügung stünden und der Nutzen einer neuen Verordnung fraglich sei. Die SVP spricht sich gegen die in der Verordnung vorgesehenen Massnahmen aus, da sie bei der Bekämpfung von Menschenhandel unwirksam seien und lediglich mehr Bürokratie und unnötige Kosten verursachen würden. Ihrer Meinung nach sollte sich die Verordnung auf zwingend notwendige Anforderungen beschränken, die in bereits bestehende Strukturen integriert werden sollten. Die Kantone AG, AI, BS, GL, GR, JU, NW, TG, UR, VS, ZG stimmen dem Verordnungsentwurf vorbehaltlos zu. LU legt Wert darauf, dass die Zuständigkeit für die Bekämpfung von Menschenhandel bei den kantonalen Behörden verbleibt. SO spricht sich für eine griffigere Beschreibung des Tatbestands Menschenhandel im Strafgesetzbuch aus. Die Höhe der finanziellen Beiträge wird von den Kantonen und an der Anhörung beteiligten Organisationen mehrfach kritisiert. Angesichts der tatsächlichen Kosten für die Opferbetreuung halten die Kantone BL, GE, NE, VD, SH und ZH die Bundesbeiträge von 200'000.– CHF für die gesamte Schweiz für deutlich ungenügend. Die FIZ weist darauf hin, dass sich alleine die Kosten im Zusammenhang mit ihrer Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit jährlich auf 130'000.– CHF belaufen und dass im Bereich Wissensvermittlung und Kompetenzentwicklung zudem jährlich 220'000.– CHF ausgegeben werden. Demgegenüber seien die genannten Finanzhilfen vom Bund viel zu tief angesetzt. Neben den Organisationen, die auf die Stellungnahme der FIZ verweisen, schliessen sich auch die Christliche Ostmission und der Schweizerische Städteverband dieser Meinung an. Gemäss dem Kanton VD sollte ein stärkeres Engagement des Bundes für die Opfer von Menschenhandel, insbesondere zur Erhöhung der Chancen, die Händler zurückverfolgen und anklagen zu können, die Ausstellung einer – auch zeitlich befristeten – Aufenthaltsbewilligung für Betroffene, die in der Schweiz bleiben möchten, ab Aufnahme des Strafverfahrens sicherstellen. Er fügt an, dass eine Erweiterung der