Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/14: Archäologie und Paläontologie im Nationalstrassenbau: Anpassung der MinVV und Ergänzung der NSV · 5 Seiten

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L261-1581

sowieso schon kleinen finanziellen Möglichkeiten und Personalbestände der meisten kantonalen archäologischen Fachstellen (Kantonsarchäologien) führen könnte. Als Ausführung von Art. 7a ist die Weisung Archäologie/Paläontologie des ASTRA gedacht: Die darin vorgeschlagenen Kompetenzen für die neue Fachstelle Archäologie/Paläontologie im ASTRA sorgen auf Seiten der kantonalen Fachstellen für komplizierte Abläufe und organisatorischen sowie finanziellen Mehraufwand. Die Kostenfolge daraus wird vom Bund nur teilweise oder gar nicht abgegolten.

Die Weisung in vorliegender Form führt zu einer Verschiebung der Kompetenzen der kantonalen Fachstellen für Archäologie zur Fachstelle Archäologie/Paläontologie im ASTRA: Der Bund übernimmt in der Archäologie die Rollen als Bauherr, Gesuchsteller und Beurteilungsbehörde. Das ritzt unseres Erachtens die Gewaltenteilung und führt dazu, dass die Kantonsarchäologien der Fachstelle zuzudienen haben und ihre Entscheidungshoheit auf diesem Gebiet verlieren – und dies, das sei noch einmal betont, ohne dass diese wenigstens entsprechend dafür entschädigt werden.

Die SAM ist deshalb der Meinung, dass der Bund entweder den jetzigen Zustand beibehält – oder im Falle einer Übernahme der vollen Verantwortung im Bereich Archäologie/Paläontologie im Nationalstrassenbau auch vollumfänglich für die entstehenden Kosten aufzukommen hat.

Aus diesen Gründen lehnt die SAM den vorliegenden Entwurf ab.“