Vorlage

Vernehmlassung 2012/148: Änderung der Börsenverordnung (Börsendelikte und Marktmissbrauch) · 4 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage

c. Effektengeschäfte von Bund, Kantonen, Gemeinden und der schweizerischen Nationalbank (SNB) im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben; vorausgesetzt sie erfolgen nicht zu Anlagezwecken.

Art. 55f (neu) Zulässige Mitteilung von Insiderinformationen

Die Mitteilung einer Insiderinformation an eine Person fällt nicht unter Artikel 33e Absatz 1 des Gesetzes, wenn diese Person zur Erfüllung ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten auf die Kenntnis der Insiderinformation angewiesen ist.

II

Diese Änderung tritt am .... in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova