Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/19: Änderung der Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten (VHyS) · 12 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht

3.1.7 Seuchen der Wassertiere: Gemeinsame Bestimmungen, ISA (TSV Art. 275, 281,

282, 283)

Art. 275

Viele Kantone (BE, BS, GR, NW, OW, SZ, UR, ZH), der SAAV FR sowie die VSKT sind der Meinung, dass die vorliegende Formulierung mangelhaft ist. Die zu überwachende Seuche Frühlingsvirämie der Karpfen (SVC) kann auch bei Kois vorkommen. Es ist jedoch zu wenig klar, inwiefern auch Koi-Haltungen von dieser Bestimmung erfasst werden. Es wird gefordert, dies in den Erläuterungen zu definieren.

Art. 281 und Art. 282 Abs. 2

Von einigen Kantonen (AG, BE, BL, BS, GR, SO), dem SAAV FR sowie der VSKT wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „Wassereinzugsgebiet“ nirgends definiert sei. Es wird angeregt, dies gegebenenfalls in einer technischen Weisung nachzuholen.

Art. 282

Mehrere Kantone (BE, BL, GR, SO), der SAAV FR sowie die VSKT fordern ein Mitspracherecht der kantonalen Fischereibehörden bei der Festlegung von Massnahmen zur Verhinderung einer Seuchenausbreitung in freien Gewässern.

Art. 283

Der Verband Schweizerischer Fischzüchter verlangt, dass Impfungen gegen IHN, VHS und ISA je nach Fall zugelassen werden sollen.

3.1.8 Zu überwachende Seuchen und Vollzug (TSV Art. 291, 292a, 301, 312)

Art. 291

Ausser den Stellungnahmen des Verbandes Thurgauer Landwirtschaft und des Verbandes Schweizerischer Fischzüchter, welche fordern, dass Tierverluste weiterhin entschädigt werden sollen, gab es zu diesem Änderungsvorschlag keine Bemerkungen.

Art. 292a

Verschiedene Veterinärämter (AG, BL, BS, GR, SO) und die VSKT verlangen, dass den kantonalen Veterinärdiensten ein Mitspracherecht bei der Erstellung der Vorschriften technischer Art einzuräumen sei.

Art. 301

Keine Bemerkungen.

Art. 312

Der SAAV FR wirft die Frage auf, wer den Zusatzaufwand zur Eruierung der Identifikationsnummern zu leisten habe.

3.2 Milchprüfungsverordnung (Art. 6)

Alle Kantone sind mit den Änderungsvorschlägen einverstanden. Von einigen Kantonen

(TG, GL, NE, SO, LU, TI), dem SCAV GE, dem Swissherdbook sowie der ASR werden diese ausdrücklich begrüsst.