Vorlage
Vernehmlassung 2012/23: Änderung des Vernehmlassungsgesetzes (VlG) · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
Vernehmlassungsgesetz AS …
3 Bei sachlich begründeter Dringlichkeit kann:
a. die Frist verkürzt werden;
b. das Vernehmlassungsverfahren konferenziell durchgeführt werden.
4 Die Gründe für die Dringlichkeit nach Absatz 3 sind den Vernehmlassungsadressaten mitzuteilen.
5 Bei einem konferenziell durchgeführten Vernehmlassungsverfahren ist Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Über den konferenziellen Teil ist Protokoll zu führen.
6 Vernehmlassungen nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 2 können konferenziell durchgeführt werden, auch wenn keine Dringlichkeit gegeben ist.
Art. 8 Abs. 2 (neu)
2 Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden in einem Bericht zusammengefasst.
Art. 9 Abs. 1 Bst. c
1 Öffentlich zugänglich sind:
c. nach der Kenntnisnahme durch die eröffnende Behörde der Ergebnisbericht.
Art. 10
Aufgehoben
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.