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Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 56 Seiten

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Anhang 8

(Art. 71 Abs. 3)

Berechnung des Reduktionspfads für die Festsetzung des standardmässig festgelegten Emissionsziels

Der Reduktionspfad für das einzelne Unternehmen wird wie folgt berechnet:

Ausgangspunkt des Reduktionspfads am 1. Januar 2013: effektive Treibhausgas-

emissionen des Unternehmens der Jahre 2010 und 2011

Bemessungsfaktor:

(∑ MehrL - ∑ MinderL) / ∑ FZ

∑ MehrL: Summe der Mehrleistungen im Vergleich zu den

jährlich zugestandenen CO2-Emissionen im Zeitraum

2008–2011

∑ MinderL: Summe der Minderleistungen im Vergleich zu den

jährlich zugestandenen CO2-Emissionen im Zeitraum

2008–2011

∑ FZ: Summe der jährlich zugestandenen CO2-Emissionen

im Zeitraum 2008–2011

Bemessungsfaktor Endpunkt des Reduktionspfads im Jahr 2020 im Vergleich zum Ausgangspunkt

> 0.34 -8,0 Prozent 0.29 bis 0.34 -8,1 Prozent 0.24 bis 0.28 -8,2 Prozent 0.20 bis 0.23 -8,3 Prozent 0.17 bis 0.19 -8,4 Prozent 0.15 bis 0.16 -8,5 Prozent 0.14 -8,6 Prozent 0.13 -8,7 Prozent 0.12 -8,8 Prozent 0.11 -8,9 Prozent 0.10 -9,0 Prozent 0.09 -9,1 Prozent 0.08 -9,2 Prozent 0.07 -9,3 Prozent 0.06 -9,4 Prozent 0.05 -9,5 Prozent 0.04 -9,6 Prozent 0.03 -9,7 Prozent 0.02 -9,8 Prozent 0.01 -9,9 Prozent 0.00 -10,0 Prozent -0.01 -10,1 Prozent -0.02 -10,2 Prozent -0.03 -10,3 Prozent -0.04 -10,4 Prozent -0.05 -10,5 Prozent -0.06 -10,6 Prozent