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Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 56 Seiten
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Anhang 6 (Art. 48 Abs. 1)
Berechnung der Emissionsobergrenze des EHS
Die jährliche Emissionsobergrenze des EHS wird wie folgt berechnet:
Capi = [ ∑ ØFZ + ∑ ØEmissionen ] * [1 - (i-2010) * 0.0174]
Capi Emissionsobergrenze für das Jahr i
∑ ØFZ: Summe der im Durchschnitt im Zeitraum 2008–2012 jährlich zugestandenen CO2-Emissionen der bereits im Zeitraum 2008–2012 im EHS berücksichtigten Anlagen
∑ ØEmissionen: Summe der im Durchschnitt im Zeitraum 2009–2011 jährlich ausgestossenen Treibhausgase der ab dem Jahr 2013 neu im EHS berücksichtigten Anlagen und Treibhausgasemissionen