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Vernehmlassung 2012/27: Teilrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) · 120 Seiten
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200-580-7 Essigsäure Die Konzentration ist zu begrenzen, damit nicht für jedes Biozidpro- E 260
dukt eine Einstufung entweder nach der Richtlinie 1999/45/EG oder
nach der EU-CLP-Verordnung erforderlich ist.
201-176-3 Propionsäure Die Konzentration ist zu begrenzen, damit nicht für jedes Biozidpro- E 280
dukt eine Einstufung entweder nach der Richtlinie 1999/45/EG oder
nach der EU-CLP-Verordnung erforderlich ist.
Kategorie 2 — In Anhang IV der EU-REACH-Verordnung75 ausgeführte Stoffe
200-066-2 Ascorbinsäure
232-278-6 Leinsamenöl
Kategorie 3 — Schwache Säuren
Kategorie 4 — Traditionell verwendete Stoffe natürlichen Ursprungs
Natürliches Öl Lavendelöl CAS-Nr. CAS
8000-28-0 Natürliches Öl Pfefferminzöl CAS-Nr. CAS
8006-90-4