Vorlage
Vernehmlassung 2012/27: Teilrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) · 120 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 79Fedlex · Vorlage
Gebräuchliche IUPAC-Bezeichnung Mindestreinheit Zeitpunkt Aufnahme Pro- Sonderbestimmungen
Bezeichnung Kennnummern des Wirkstoffs der Aufnahme befristet bis duktart
im Biozidprodukt in
der Form, in der es in
Verkehr gebracht wird
ten die BS die damit verbundenen Risiken und stellen anschliessend sicher, dass geeignete Massnahmen getroffen oder spezifische Bedingungen auferlegt werden, um die festgestellten Risiken zu vermindern. Die Zulassung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
1. das Produkt darf nur an speziell geschulte Fachkräfte verkauft und nur von diesen verwendet werden;
2. es sind geeignete Massnahmen zum Schutz von Anwendern zu treffen, um die Risiken auf ein Minimum zu reduzieren, einschliesslich der Verfügbarkeit von Schutzausrüstungen, falls erforderlich;
3. es sind geeignete Massnahmen zum Schutz von Umstehenden zu treffen, wie ihr Ausschluss von den Behandlungsflächen während der Begasung.
Kupferhydroxid Kupfer(II)-hydroxid 965 g/kg 1. Februar 2014 31. Januar 2024 8 Bei der Prüfung eines Gesuchs auf Zulassung eines EG-Nr.: 243-815-9 Produkts nach den Artikeln 11 und 17 VBP bewerten CAS-Nr.: 20427-59-2 die BS erforderlichenfalls für ein bestimmtes Produkt die Verwendungszwecke oder Expositionsszenarien und die Risiken für die Bevölkerungsgruppen und die Umweltkompartimente, die bei der Risikobewertung der EU nicht repräsentativ berücksichtigt wurden.
Die Zulassung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
1. die Produkte werden nur dann für die Verwendung im Tauchverfahren zugelassen, wenn im Gesuch auf Produktzulassung Daten vorgelegt wurden, die belegen, dass das Produkt gegebenenfalls durch die Anwendung geeigneter Risikominderungsmassnahmen die Anforderungen der Artikel 11 und 17 VBP erfüllt,
2. für für industrielle Zwecke zugelassene Produkte werden sichere Betriebsverfahren aufgestellt und die