Vorlage
Vernehmlassung 2012/27: Teilrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) · 120 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 77Fedlex · Vorlage
Gebräuchliche IUPAC-Bezeichnung Mindestreinheit Zeitpunkt Aufnahme Pro- Sonderbestimmungen
Bezeichnung Kennnummern des Wirkstoffs der Aufnahme befristet bis duktart
im Biozidprodukt in
der Form, in der es in
Verkehr gebracht wird
Exposition zu schützen.
4. Es werden geeignete Risikobegrenzungsmassnahmen getroffen, um die Boden- und aquatischen Kompartimente zu schützen. Insbesondere wird auf Etiketten und gegebenenfalls Sicherheitsdatenblättern von zugelassenen Produkten angegeben, dass frisch behandeltes Holz nach der Behandlung geschützt oder auf undurchlässigem, harten Untergrund gelagert werden muss, um direktes Austreten in den Boden oder in Wasser zu verhindern, und dass gegebenenfalls austretendes Produkt zwecks Wiederverwendung oder Beseitigung aufgefangen werden muss.
K-HDO Cyclohexylhydroxy- 977 g/kg 1. Juli 2010 30. Juni 2020 8 Bei der Prüfung eines Gesuchs auf Zulassung eines diazen- Produkts gemäss den Artikeln 11 und 17 VBP bewer-1-oxid, Kaliumsalz ten die BS die Anwendungs- oder Expositionsszenarien (Dieser Eintrag umfasst und die möglichen Expositionspopulationen, wenn auch die hydrierten diese bei der Risikobewertung der EU nicht ausrei-Formenvon K-HDO.) chend berücksichtigt wurden.
EG-Nr.: keine Angaben Die Zulassung ist an folgende Bedingungen geknüpft: CAS-Nr.: 66603-10-9 1. angesichts der möglichen Risiken für die Umwelt
und für Arbeitnehmer dürfen Produkte ausserhalb industrieller, vollautomatisierter und geschlossener Systeme nur verwendet werden, wenn das Gesuch auf Produktzulassung nachweist, dass die Risiken in Übereinstimmung mit den Artikeln 11 und 17 VBP auf ein annehmbares Niveau reduziert werden können,
2. angesichts des festgestellten Anwenderrisikos müssen Produkte mit geeigneter persönlicher Schutzaus-