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Vernehmlassung 2012/27: Teilrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) · 120 Seiten
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Gebräuchliche IUPAC-Bezeichnung Mindestreinheit Zeitpunkt Aufnahme Pro- Sonderbestimmungen
Bezeichnung Kennnummern des Wirkstoffs der Aufnahme befristet bis duktart
im Biozidprodukt in
der Form, in der es in
Verkehr gebracht wird
CAS-Nr.: 240494-70-6
970 g/kg 1. August 2012 31. Juli 2022 19 Die Zulassung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
1. die Primärexposition von Menschen sollte durch N,N-Diethyl- N,N-Diethyl-m- Planung und Anwendung geeigneter Massnahmen meta-toluamid toluamid zur Risikominderung minimiert werden, einschliess-
lich, sofern zutreffend, Anweisungen zur Menge EG-Nr.: 205-149-7 und Häufigkeit des Auftragens des Produkts auf die
CAS-Nr.: 134-62-3 Haut,
2. auf Etiketten von Produkten, die zum Auftragen auf die Haut, Haare oder Kleidung von Menschen bestimmt sind, ist anzugeben, dass das Produkt bei Kindern zwischen zwei und zwölf Jahren nur zur eingeschränkten Anwendung bestimmt ist und dass es nicht zur Anwendung bei Kindern unter zwei Jahren bestimmt ist, wenn im Gesuch auf Produktzulassung nicht nachgewiesen werden kann, dass das Produkt die Anforderungen nach den Artikeln 11 und 17 VBP erfüllen wird,
3. die Produkte müssen Vergällungsmittel enthalten.
Nonansäure, 896 g/kg 1. Februar 2013 31. Januar 2023 19 Bei der Prüfung des Gesuchs auf Zulassung eines Pelargonsäure Produkts nach den Artikeln 11 und 17 VBP bewerten
Nonansäure die BS erforderlichenfalls für ein bestimmtes Produkt die Verwendungszwecke oder Expositionsszenarien EG-Nr.: 203-931-2 und die Risiken für die Bevölkerungsgruppen und die Umweltkompartimente, die bei der Risikobewertung der EU nicht repräsentativ berücksichtigt wurden.
CAS-Nr.: 112-05-0
Phosphin Aluminiumphosphid 830 g/kg 1. September 31. August 2021 14 Bei der Prüfung eines Gesuchs auf Zulassung eines freisetzendes EG-Nr.: 244-088-0 2011 Produkts nach den Artikeln 11 und 17 VBP bewerten