Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/42: Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV) · 6 Seiten
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1. Ausgangslage
Mit dem Projekt „Lohnstandard-Quellensteuer“ (ELM/QSt) soll im Rahmen einer technischen Erweiterung des elektronischen Lohnmeldewesens (ELM) den Schuldnern der steuerbaren Leistung (Arbeitgebern), die Möglichkeit geboten werden, ihre Quellensteuerdaten (z.B. Tarifeinstufungen, Abrechnungen, Meldungen) elektronisch an die Steuerverwaltungen zu übermitteln. Die technische Umsetzung bedarf der Vereinheitlichung der Quellensteuertarife hinsichtlich deren Bezeichnung (sogenannte Tarifcodes) und Anwendung sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene. Dies soll in einem ersten Schritt mittels der vorliegenden Änderung der EFD-Quellensteuerverordnung erfolgen. Die Kantone werden anschliessend ihre rechtlichen Grundlagen entsprechend anpassen.
Zwischen dem 7. August und 23. September 2012 wurde eine Anhörung zur genannten Quellensteuerverordnung durchgeführt. Insgesamt wurden 46 Anhörungsadressaten angeschrieben (vgl. Teilnehmerverzeichnis). Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind insgesamt 31 Stellungnahmen eingegangen.
2. Eingegangene Stellungnahmen
2.1 Kantonale Steuerverwaltungen und Finanzdirektorenkonferenz
AG, AI, AR, BE, BS, FR, GE, GR, JU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH und die FDK (21)
2.2 Wirtschaftsverbände
Centre Patronal, economiesuisse, FER, SAV, SGV, Suva, SVV, swissPRM, Treuhand-Kammer (9)
2.3 Parteien
SVP (1)
3. Ergebnisse der Anhörung
3.1 Zustimmung
20 Kantone (AG, AI, AR, BE, BS, FR, GE, GR, JU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH) sowie die FDK unterstützen die Revision.
9 Wirtschaftsverbände (Centre Patronal, economiesuisse, FER, SAV, SGV, Suva, SVV,
swissPRM, Treuhand-Kammer)
1 Partei (SVP)
Wichtigste Gründe:
- Vereinheitlichung der Quellensteuer-Tarifcodes wird begrüsst;
- ermöglicht Arbeitgebern eine gesamtschweizerische EDV-Applikation;
- bringt Arbeitgebern administrative Vereinfachungen;
- erlaubt Steuerbehörden ein effizienteres und einfacheres Arbeiten;
- Freiwilligkeit, die Quellensteuerdaten den Steuerverwaltungen elektronisch zu übermitteln.