Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/42: Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV) · 6 Seiten
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- Verfahrensrechtliche Grundlage für die direkte Abrechnung der Schuldner der steuerbaren Leistung mit den anspruchsberechtigen Kantonen wäre wünschenswert.
- Anpassung von Artikel 14 gegenüber dem geltenden Recht: Mit der elektronischen Abrechnung müsste die Regel sein, dass der Schuldner der steuerbaren Leistung die Abrechnung nach den Bestimmungen des jeweiligen Wohnsitzkantons der quellensteuerpflichtigen Person erstellt und mit diesem Kanton abrechnet. Nur wo die Abrechnung manuell erfolgt, soll eine Abrechnung mit dem Sitz- oder Wohnsitzkanton des Schuldners der steuerbaren Leistung für alle Fälle möglich sein.
- Verschiebung der geplanten technischen Einführung von ELM/QSt. Begründung: Die Einführung per 1. Januar 2014 wird als zu knapp bemessen erachtet.
4. Übersicht über die Anhörungsadressaten und Anhörungsteilnehmer
Offiziell angeschriebene Anhörungsadressaten
4.1 Kantonale Steuerverwaltungen und Finanzdirektorenkonferenz
Adressaten Abkürzungen eingegangene Stellungnahme
Zürich ZH
Bern BE
Luzern LU
Uri UR
Schwyz SZ
Obwalden OW
Nidwalden NW
Glarus GL
Kanton Zug ZG Kanton Freiburg FR Kanton Solothurn SO Kanton Basel-Stadt BS Kanton Basel-Land BL Kanton Schaffhausen SH Kanton Appenzell Ausserrho- AR den Kanton Appenzell Innerrhoden AI Kanton St. Gallen SG Kanton Graubünden GR Kanton Aargau AG Kanton Thurgau TG Kanton Tessin TI Kanton Waadt VD Kanton Wallis VS Kanton Neuenburg NE Kanton Genf GE Kanton Jura JU Konferenz der kantonalen Fi- FDK nanzdirektorinnen und Finanzdirektoren