Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Zusammenfassung

Zusammenfassung

Entsorgungsprogramm 2008 der Entsorgungspflichtigen (Nagra Technischer Bericht / NTB 08-01)

Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) verlangt von den Entsorgungspflichtigen ein Entsorgungsprogramm. Dieses soll einen Gesamtüberblick der Entsorgung radioaktiver Abfälle bis zum Verschluss der Lager bieten und das Vorgehen für die Realisierung langfristig sicherer Tiefenlager dokumentieren.

Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Ent-

sorgungsnachweis (NTB 08-02)

Der Bundesrat hat festgelegt, dass die Kernkraftwerkgesellschaften gleichzeitig mit dem Entsorgungsprogramm einen Bericht einzureichen haben, in welchem alle offenen Fragen, Hinweise und Empfehlungen der Stellungnahmen und Gutachten zum Entsorgungsnachweis systematisch erfasst werden. Weiter muss im Bericht aufgezeigt werden, wie die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die Empfehlungen berücksichtigt.

Einreichung und Antrag der Nagra

Am 17. Oktober 2008 reichte die Nagra die beiden Berichte NTB 08-01 und NTB 08-02 ein und beantragte dem Bundesrat, das Entsorgungsprogramm 2008 der Entsorgungspflichtigen (im Folgenden kurz als «Entsorgungsprogramm» bezeichnet) zu genehmigen sowie den Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis (im Folgenden kurz als «Bericht zum Umgang mit Empfehlungen zum Entsorgungsnachweis») zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Überprüfung Entsorgungsprogramm

Der NTB 08-01 wurde gemäss Zuständigkeiten vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI; früher Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK) und vom Bundesamt für Energie (BFE) überprüft. Aufgrund ihrer Bewertungen gelangen ENSI und BFE zur Ansicht, dass die Nagra mit dem Einreichen des Entsorgungsprogramms ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt hat. ENSI und BFE gaben mehrere Empfehlungen zu Handen der Entsorgungspflichtigen ab. Die Eidgenössische Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS; früher Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen KSA) kommt zum Schluss, dass das Entsorgungsprogramm formal vollständig ist und ENSI sowie BFE dieses detailliert beurteilt haben. Die KNS unterstützt die Empfehlungen des ENSI und des BFE und macht darüber hinaus weitere Empfehlungen.

Überprüfung Bericht Umgang mit Empfehlungen zum Entsorgungsnachweis

In seiner Beurteilung kommt das ENSI zum Schluss, dass die Nagra mit dem NTB 08-02 der Forderung des Bundesrats fachlich korrekt und stufengerecht nachgekommen ist. Weiter stellt das ENSI fest, dass mit wenigen Ausnahmen alle Empfehlungen entweder von der Nagra bereits stufengerecht umgesetzt wurden oder in die behördlichen Anforderungen und Wegleitungen sowie in das Forschungs- und Entwicklungsprogramm eingeflossen sind. Die KNS ihrerseits kommt zum Schluss, dass die Nagra alle expliziten Empfehlungen ihrer Vorgängerkommission im NTB 08-02 aufgenommen hat. Weiter ist die KNS der Ansicht, dass das ENSI den von der Nagra vorgelegten Bericht detailliert geprüft hat.