Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Einleitung
1 Einleitung
Entsorgungsprogramm
Das KEG verlangt von den Entsorgungspflichtigen ein Entsorgungsprogramm. Dieses soll einen Gesamtüberblick der Entsorgung radioaktiver Abfälle bis zum Verschluss der Lager bieten und das Vorgehen für die Realisierung langfristig sicherer Tiefenlager dokumentieren. Überprüfung sowie Überwachung der Einhaltung des Entsorgungsprogramms obliegt dem ENSI und dem BFE. Die Nagra hat – im Auftrag der Entsorgungspflichtigen – das Entsorgungsprogramm 2008 der Entsorgungspflichtigen (Nagra, NTB 08-01) erstellt und am 17. Oktober 2008 dem damaligen Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Bundesrat Moritz Leuenberger, eingereicht.
Das Entsorgungsprogramm und die Stellungnahmen der zuständigen Behörden und Kommission wurden vom 15. Juni bis 28. September 2012 öffentlich aufgelegt. Die Stellungnahmen, die im Rahmen dieser Anhörung beim BFE eingingen, wurden von den zuständigen Behörden ausgewertet und im vorliegenden Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm vom Oktober 2008 zusammengefasst. Das Entsorgungsprogramm, die Resultate der Überprüfung sowie der Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm vom Oktober 2008 werden dem Bundesrat unterbreitet. Danach erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung Bericht über das Entsorgungsprogramm.
Umgang mit Empfehlungen zum Entsorgungsnachweis
Im Dezember 2002 reichte die Nagra den «Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive Abfälle sowie langlebige mittelaktive Abfälle» ein. In der Folge verfassten verschiedene nationale sowie internationale Gremien und Expertengruppen Gutachten beziehungsweise Stellungnahmen zu diesem Entsorgungsnachweis. In seiner Verfügung vom 28. Juni 2006 verlangte der Bundesrat von den Kernkraftwerkgesellschaften gleichzeitig mit dem Entsorgungsprogramm einen Bericht, in welchem alle offenen Fragen, Hinweise und Empfehlungen der Stellungnahmen und Gutachten zum Entsorgungsnachweis systematisch erfasst werden und aufgezeigt wird, wie diese im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Dementsprechend reichte die Nagra im Namen der Kernkraftwerkgesellschaften gleichzeitig mit dem Entsorgungsprogramm den Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis (Nagra, NTB 08-02) beim UVEK ein. Dieser Bericht wurde ebenfalls überprüft und zusammen mit den Resultaten der Überprüfung öffentlich aufgelegt. Der Bericht zum Umgang mit Empfehlungen zum Entsorgungsnachweis muss dem Bundesrat unterbreitet werden, nicht aber der Bundesversammlung.