Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm

Anhörung

Vom 15. Juni bis 28. September 2012 lagen die Berichte der Nagra und die Stellungnahmen der überprüfenden Gremien öffentlich auf. Insgesamt sind 70 Stellungnahmen von Kantonen, Gemeinden, Organisationen, Parteien, Einzelpersonen und des benachbarten Auslandes beim BFE eingegangen. Das BFE hat alle Stellungnahmen erfasst und im vorliegenden Bericht zusammenfassend dargestellt und bewertet. Die Würdigung der sicherheitstechnischen Fragen und Aspekte erfolgte durch das ENSI.

Ergebnisse der Anhörung

Zahlreiche Stellungnehmende äussern sich materiell zu Aspekten, welche den Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) oder grundsätzliche Fragen zur Energiepolitik bzw. zum Entsorgungskonzept betreffen. Diese wurden u. a. im Auswertungsbericht zu Etappe 1 vom 30. November 2011 gewürdigt oder sind Gegenstand der weiteren Etappen im Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager. Wo nötig, wird in diesem Bericht jedoch darauf eingetreten bzw. wird eine Würdigung vorgenommen.

Das Entsorgungsprogramm (NTB 08-01) als Instrument zur sicheren Entsorgung und seine regelmässige Aktualisierung wird von der grossen Mehrheit der stellungnehmenden Kantone, Gemeinden und Organisationen begrüsst. Es biete einen guten Gesamtüberblick über die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und erfülle die gesetzlichen Anforderungen. Die Schlussfolgerungen von ENSI, BFE und KNS sowie deren Empfehlungen werden mehrheitlich unterstützt. Nur wenige Stellungnehmende äussern sich zum NTB 08-02 und wenn, dann in positivem Sinn. Der Bericht sei vollständig und die Empfehlungen der Prüfbehörden werden unterstützt.

Eine Minderheit äusserte sich ablehnend zur Empfehlung des BFE, von der Nagra einen Bericht zu verlangen, der aufzeigt, mit welchen Kosten bei einer allfällige Rückholung der radioaktiven Abfälle aus einem Tiefenlager während der Beobachtungsphase beziehungsweise nach dessen Verschluss zu rechnen ist.

Folgende Punkte wurden mehrfach von Stellungnehmenden aufgegriffen: Aktualität des Entsorgungsprogramms bzw. Dauer der Überprüfung, Zeitplan der Entsorgung, Lagerauslegung, Verstärkung der Aufsicht und Ausbau der regulatorischen Sicherheitsforschung.

Neue Ideen und Forderungen brachte der Kanton Zürich ein. Diese betreffen die Abklinglagerung, die Eingliederung der zentralen Zwischenlagerung Würenlingen AG (Zwilag) in die Nagra sowie die Deckung der bis zur Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks anfallenden Entsorgungskosten durch den Entsorgungsfonds.

Sämtliche im vorliegenden Text verwendeten Abkürzungen und Fachbegriffe werden im Abkürzungsverzeichnis und Glossar (Anhang IV) erläutert.