Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten
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1.5 Verhältnis zur ökologischen Steuerreform
Der Bundesrat hat im November 2011 entschieden, den Umbau des Steuersystems im Sinne einer ökologischen Steuerreform vertieft zu prüfen. Die Reform sieht vor, dass Energieverbrauch und Umweltverschmutzung stärker belastet, die Produktionsfaktoren Arbeit und Investitionen dagegen entlastet werden. Die Haushalte und Unternehmen sollen dabei insgesamt nicht mehr Steuern bezahlen. Der Ertrag aus der ökologischen Steuerreform würde durch Steuer- und Abgabensenkungen kompensiert und teilweise an die Haushalte und die Unternehmen zurückverteilt. Aus Sicht des Bundesrats könnte die ökologische Steuerreform ein wichtiges Instrument zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 sein. Die Ausarbeitung der ökologischen Steuerreform wird federführend vom Finanzdepartement (EFD) in Zusammenarbeit mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie dem Volkswirtschaftsdepartement (EVD) erarbeitet.
1.6 Energetische Wirkung des ersten Massnahmenpakets zur Umsetzung der Energiestrategie 2050
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Wirkung des ersten Massnahmenpakets zur Umsetzung der Energiestrategie 2050, wie es in Ziffer 1.3 beschrieben ist, anhand der Energieperspektiven 2050 (vgl. Ziffer 1.2.1) abschätzen lassen60. Dabei wurden sowohl die Wirkungen des Massnahmenpakets – nachfolgend als Politische Massnahmen des Bundesrats bezeichnet – wie auch der Politikvarianten Weiter wie bisher sowie Neue Energiepolitik (vgl. Ziffer 1.2.1) für die Jahre 2020, 2035 und 2050 abgeschätzt und miteinander verglichen.
Die Politikvariante Neue Energiepolitik bildet das Zielszenario, das sich am Bundesratsbeschluss vom 25. Mai 2011 orientiert. Dieser sieht einen Ausstieg aus der Kernenergie mit Stilllegung der bestehenden fünf Kernkraftwerke nach Ablauf ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer von geschätzten 50 Jahren vor. Auch die bei der Analyse der Politikvarianten verwendeten Elektrizitätsangebotsvarianten – diese geben an, wie der Kraftwerkspark zum Schliessen des künftigen Stromdeckungsbedarfs bis 2020, 2035 und 2050 erweitert wird – wurden entsprechend dem Ausstiegsentscheid des Bundesrats vom Mai 2011 definiert (Stromangebotsvariante 2, vgl. Ziffer 1.2).
60 Die Energieperspektiven 2050, Bundesamt für Energie, Prognos AG, Basel und Ecoplan AG, Bern. Abrufbar im Internet unter: www.bfe.admin.ch, Rubrik Energieperspektiven 2050.