Vorlage
Vernehmlassung 2012/47: Teilrevision der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Herkunftsnachweis-Verordnung, HKNV) · 3 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
3 Der Produzent muss der Ausstellerin jede Änderung der Anlagedaten der betreffenden Produktionsanlage unverzüglich melden.
Art. 3a Ausnahmen vom Erfassen der Anlage und vom Herkunftsnachweis Anlagen, die während höchstens 50 Stunden pro Jahr betrieben werden, müssen nicht erfasst werden. Für solche Anlagen ist auch kein Herkunftsnachweis zu erbringen.
II
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, ... Verkehr, Energie und Kommunikation:
Doris Leuthard