Vorlage NHG

Vernehmlassung 2012/48: Genehmigung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile und dessen Umsetzung (BG über den Natur- und Heimatschutz) · 4 Seiten

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Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz AS 201X

Artikeln 62a und 62b des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19978 beim Vollzug mit.

2 Eignet sich das Verfahren nach Absatz 1 für bestimmte Aufgaben nicht, so regelt der Bundesrat den Vollzug durch die betroffenen Bundesstellen.

3 Der Bund vollzieht die Vorschriften über genetische Ressourcen (Art. 23n−23q); er kann für bestimmte Teilaufgaben die Kantone beiziehen.

4 Die Vollzugsbehörden des Bundes berücksichtigen die Natur- und Heimatschutzmassnahmen der Kantone.

Art. 25d Übergangsbestimmung zur Änderung vom ... (neu)

Die Artikel 23n−23p sind auf Tatbestände anwendbar, die sich auf einen Zugang zu genetischen Ressourcen oder zu sich darauf beziehendem traditionellem Wissen beziehen, der nach Inkrafttreten der genannten Bestimmungen erfolgt ist.

8 SR 172.010