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Vernehmlassung 2012/50: Strassenzulassung und Verkehrsstrafrecht; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und weiterer Erlasse · 8 Seiten

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745.1 Personenbeförderung

Art. 25d Verfolgung von Amtes wegen

Nach dem Strafgesetzbuch9 strafbare Handlungen werden von Amtes wegen verfolgt, wenn sie gegen folgende Personen während deren Dienstausübung begangen werden:

a. Angestellte von Seilbahnunternehmen mit einer Bewilligung nach Artikel 3 Absatz 1 und 2 dieses Gesetzes oder einer Konzession oder Bewilligung nach den Artikeln 6–8 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 200910;

b. Personen, die anstelle von Angestellten nach Buchstabe a mit einer Aufgabe betraut sind.

Art. 25e Strafverfolgung (neu)

Die Verfolgung und Beurteilung strafbarer Handlungen nach diesem Gesetz ist Sache der Kantone.

Art. 26 Abs. 2 (neu)

2Er kann Verletzungen von Ausführungsvorschriften für strafbar erklären.

9 SR 311.0

10 SR 745.1