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Vernehmlassung 2012/54: Änderung der Verordnung über die biologische Landwirtschaft und zur Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft · 4 Seiten
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c. Die Futtermittel müssen sorgfältig verarbeitet werden, vorzugsweise unter Anwendung biologischer, mechanischer und physikalischer Methoden.
2 Das Departement kann die Verwendung bestimmter Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe sowie bestimmte Verarbeitungsmethoden verbieten.
Art. 16l Sachüberschrift und Abs. 2bis
Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter biologischer Futtermittel
2bis Futtermittel-Ausgangsprodukte, die bei der Herstellung biologischer Futtermittel eingesetzt oder weiterverarbeitet werden, dürfen nicht unter Einsatz chemischsynthetischer Lösungsmittel hergestellt worden sein.
Art. 21a Kennzeichnung von Futtermitteln
1 Auf verarbeiteten Futtermitteln dürfen die Bezeichnungen nach Artikel 2 Absatz 2 verwendet werden, sofern die nachstehenden Anforderungen erfüllt sind:
a. Das verarbeitete Futtermittel entspricht den Bestimmungen dieser Verordnung, insbesondere den Artikeln 16a, 16kbis und 16l sowie deren Ausführungsbestimmungen.
b. Alle im verarbeiteten Futtermittel enthaltenen Bestandteile pflanzlichen oder tierischen Ursprungs bestehen aus biologischen Futtermittelausgangsprodukten.
c. Mindestens 95 Prozent der Trockenmasse des Erzeugnisses bestehen aus Futtermittel-Ausgangsprodukten biologischen Ursprungs.
3 Bei verarbeiteten Futtermitteln, die eine der Anforderungen nach Absatz 1 Buchstabe b oder c nicht erfüllen, darf ausschliesslich der Hinweis «gemäss Bio-Verordnung in der biologischen Landwirtschaft verwendbar» oder «gemäss Bio-Verordnung im ökologischen Landbau verwendbar» verwendet werden.
Gliederungstitel vor Art. 28
2. Abschnitt: Anforderungen an die Zertifizierungsstellen
Gliederungstitel vor Art. 30
3. Abschnitt: Pflichten der Zertifizierungsstellen
Art. 30a Abs. 2
2 Die Zertifizierungsstellen sind verpflichtet, ein gemeinsames, aktualisiertes Verzeichnis der gültigen Bescheinigungen zu veröffentlichen. Das Bundesamt kann ihnen vorschreiben, wo die Bescheinigungen veröffentlicht werden müssen.